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„Out of area“-Einsätze der Bundeswehr

Mitte des Jahres 2011 waren knapp 7 000 deutsche Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen der internationalen Krisenprävention oder Krisenbewältigung tätig. In ihrem Rahmen beteiligt sich die Bundeswehr damit heute an vielfältigen konkreten Aufgaben. Insgesamt haben sich diese Einsätze seit der Vereinigung Deutschlands im Jahre 1990 somit neben dem traditionellen Ansatz der Landes- und Bündnisverteidigung zu einem weiteren Auftrag für die Bundeswehr entwickelt.

Für ein solches Engagement außerhalb des Landes und des NATO-Bündnisgebietes wird häufig auch die englische Bezeichnung „out of area“ verwendet. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 ein wichtiges und wegweisendes so genanntes „out of area“-Urteil gefällt.

Mit diesem Urteil sorgte das Gericht neben der verfassungsrechtlichen Klarstellung auch für Klarheit in einer schwierigen nationalen wie internationalen Lage Deutschlands. Denn einerseits wurde damals vielfach die Wahrnehmung einer stärkeren internationalen Verantwortung durch Deutschland gefordert; andererseits war das seit der Vereinigung international wichtiger gewordene Land besonders angesichts seiner Geschichte noch auf der Suche nach verbindlichen Maßstäben für das eigene Handeln.

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