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Humanitäre Intervention

Der Begriff humanitäre Intervention wird seit dem zweiten Golfkrieg und der Resolution des Weltsicherheitsrates von 1991 zum Schutz der Kurden im Irak in der internationalen Politik verwendet. Er wird als Weiterentwicklung beziehungsweise Veränderung des Völkerrechts diskutiert und gilt als umstrittener Rechtfertigungsgrund für militärisches Eingreifen.
Die humanitäre Intervention wird als Rechtsgrund für die Verletzung des nationalstaatlichen Souveränitätsprinzips bezeichnet.
Als Beispiel für eine humanitäre Intervention wird der NATO-Luftkrieg gegen das ehemalige Jugoslawien 1999 im Kosovo-Konflikt angeführt.

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Menschenrechtsorganisationen

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen in fast allen Regionen der Welt hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg eine Vielzahl von Menschenrechtsorganisationen gebildet. Ihre Mitglieder engagieren sich für die Menschenrechte – weltweit oder in bestimmten Gebieten –, indem sie Verstöße gegen diese Rechte dokumentieren und der Öffentlichkeit bekannt machen. Sie organisieren Kampagnen wie Petitionen und Unterschriftenaktionen, Patenschaften für Opfer, Boykott-Aufrufe. Und sie fordern Regierungen und internationale Organisationen dazu auf, die Zusammenarbeit mit menschenrechtswidrigen Regimen einzustellen und auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. Bei der überwiegenden Mehrheit dieser Vereinigungen handelt es sich um Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die hauptsächlich von Spenden und dem Engagement ihrer Mitglieder leben.

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