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Akteure der Entwicklungszusammenarbeit (Deutschland)

Die politische Verantwortung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit liegt seit 1961 beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Zu den Institutionen, die die staatliche Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit durchführen, gehören beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Staat und Kirchen arbeiten seit 1962 eng auf entwicklungspolitischem Gebiet zusammen und verfolgen mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Mitteln gemeinsame Ziele wie Friedenserhaltung und Konfliktprävention, Armutsbekämpfung und Entschuldung armer Länder sowie Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Hohen Stellenwert haben die Hilfswerke der evangelischen und katholischen Kirche, z. B. „Brot für die Welt“ und MISEREOR. Darüber hinaus fördern die politischen Stiftungen der Parteien Institutionen, gesellschaftliche und soziale Gruppen in Entwicklungsländern sowie in Osteuropa. Eine Vielzahl von Programmen und Projekten weiterer privater Träger, z. B. die Deutsche Welthungerhilfe, zielt vor allem darauf, die wirtschaftliche und soziale Situation armer Bevölkerungsschichten sowie die Menschenrechtssituation verbessern zu helfen. Staatliche und nicht staatliche Entwicklungszusammenarbeit ergänzen einander.

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