Während bei der Prozentrechnung die Werte auf die Vergleichszahl 100 bezogen werden, ist es bei der Promillerechnung die Vergleichszahl 1000. Den Promillesatz bezeichnet man mit p ‰.
Zu den legalen Drogen gehören beispielsweise Alkohol, Nikotin und Medikamente. Sie sind in Deutschland nicht verboten. Alkohol und Nikotin werden als Genussmittel, Medikamente als Arzneimittel angeboten.