Die Bundesministerien sind als Teil der obersten Bundesbehörde zugleich Bestandteil der Bundesregierung. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie „das Bundeskabinett“.
Wahlverfahren unterscheiden sich darin, wie Wählerstimmen in politische Mandate verwandelt werden. Ihre Grundformen sind die Verhältnis- und die Mehrheitswahl.