Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde am 25. März 1957 in Rom gegründet. Die sechs Unterzeichnerstaaten einigten sich auf eine gemeinsame Zoll- und Wirtschaftspolitik, die über die Bereiche Kohle und Stahl hinausgehen sollten.
Entsprechend der grundlegenden Integrationsbereitschaft in ein vereintes Europa können Hoheitsrechte per einfaches Bundesgesetz auf zwischenstaatliche Einrichtungen Europas übertragen werden. Inzwischen sind alle Bereiche des Politischen von der Europäisierung betroffen.