Ein Zitat ist die Wort für Wort und Satzzeichen für Satzzeichen originalgetreue Wiedergabe des Textes eines anderen Autors in einem „durch den Zweck gebotenen Umfang“ (UrhG3 § 51).Wird eine Quelle zitiert, ist „stets die Quelle deutlich anzugeben“ (UrhG § 63, 1).