Ein Satz muss mindestens ein Subjekt und ein Prädikat enthalten. Diese Satzglieder sind für einen Satz obligatorisch. Sie stellen den Satz in seiner kürzesten Form dar. Fehlt innerhalb der Satzaussage noch etwas, muss dies in einer Satzergänzung ausgedrückt werden.
Die Beugung (Deklination) des Substantivs in einem bestimmten Kasus richtet sich nach seiner Funktion im Satz (Subjekt, Objekt, adverbiale Bestimmung) und wird durch festgelegte Formveränderungen gekennzeichnet (z. B.