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HAMMURAPI und seine Zeit

HAMMURAPI (1728–1686 v. Chr.) gehörte zu den großen Herrschergestalten des Alten Orients. Unter ihm stieg Babylon zur führenden Macht in Mesopotamien auf. Im Inneren schuf HAMMURAPI mit Unterstützung seiner Beamten einen zentralisierten Staat mit der Hauptstadt Babylon. Der eigentliche Ruhm HAMMURAPIS wurde aber durch eine Gesetzessammlung begründet, den sogenannten „Codex Hammurapi“. Die Paragrafen dieser Gesetzessammlung sind entsprechend dem Prinzip der Wiedervergeltung formuliert und betreffen vor allem Fragen des Zusammenlebens in der Gemeinschaft und der Beziehungen der Menschen zum König. Reste von Stelen mit Zeilen der Gesetzessammlung HAMMURAPIs wurden auch an anderen Orten Babyloniens ausgegraben. Es muss folglich mehrere gleichartige Exemplare der Gesetzesstele gegeben haben, mit denen wahrscheinlich die Gesetze im ganzen Reich verbreitet werden sollten. Durch Funde von Tontafeln lässt sich außerdem belegen, dass der „Codex Hammurapi“ wenigstens 1500 Jahre lang für die Rechtsprechung von Interesse war.

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In sinnvoller Verknüpfung von Bündnispolitik und Feldzügen gelang es ihm, alle Teilherrscher Mesopotamiens zu unterwerfen und ein Reich zu schaffen, das fast das gesamte Mesopotamien zwischen Euphrat und Tigris umfasste. Im Inneren schuf HAMMURAPI mit Unterstützung seiner Beamten einen zentralisierten Staat mit der Hauptstadt Babylon.
Unter HAMMURAPIS Königsherrschaft blühen die Städte, Landwirtschaft, Handwerk und Handel auf, und auch die Wissenschaften, z. B. die Astronomie, Medizin und die Mathematik, erleben einen großen Aufschwung. Der eigentliche Ruhm HAMMURAPIS wurde aber durch eine Gesetzessammlung begründet.

Die Gesetzessammlung des HAMMURAPI

Aus der altbabylonischen Zeit sind eine ganze Reihe Gesetzestexte, königliche Erlasse und Rechtssammlungen überliefert worden. Sie vermitteln häufig einen sehr genauen Eindruck, wie sich die Herrscher die rechtliche Situation in ihrem Lande wünschten.
Die bekannteste und zweifellos umfangreichste Gesetzessammlung ist die von HAMMURAPI, der sogenannte „Codex Hammurapi“.

Die Gesetzesstele

In ihrem oberen Teil zeigt die Stele HAMMURAPI in ehrfurchtsvoller Haltung vor Schamasch, der ihm den Herrscherstab als Insignie der Macht überreicht. Schamasch war der babylonische Gott der Sonne und des Lichts. Die Babylonier glaubten, die Sonne bringe alles auf der Erde ans Licht. Deshalb war Schamasch nicht nur der Gott der Sonne und des Lichts, sondern auch der Hüter bzw. Gott des Rechts. Darunter befinden sich dann drei Textblöcke in Keilschrift:

  1. Der erste Block, ein Prolog, lobpreist den Herrscher und zählt die Erfolge seiner Regierungstätigkeit auf. Er ist deshalb ein wichtiges Zeugnis für die Geschichte zu Zeiten HAMMURAPIS.
  2. Der zweite Block enthält die einzelnen rechtlichen Regelungen des „Codex Hammurapi“, der insgesamt 282 solche Gesetzestexte umfasst.
  3. Den Abschluss bildet ein Epilog. In ihm werden die Bestimmungen des Kodex als „gerechte Richtersprüche“ bezeichnet, die dem Gemeinwohl dienen. Der Rechtssuchende wird aufgefordert, die Texte sorgsam zu lesen, um sein Recht zu klären und den Richterspruch zu ersehen.

Die rechtlichen Regelungen des Codex

Alle Regelungen, Historiker bezeichneten sie später als Paragrafen, sind entsprechend dem Prinzip der Wiedervergeltung formuliert: Sie beginnen mit „wenn (dieses oder jenes so geschieht), dann (wird das mit dieser oder jener Strafe vergolten)“. Dieses Prinzip soll an einigen Paragrafen auf der Gesetzesstele verdeutlicht werden, die auch den Rechtsgrundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ verständlich werden lassen:

  • (§ 196) Wenn ein Bürger ein Auge eines (anderen) Bürgers zerstört, so soll man ihm ein Auge zerstören.
  • (§ 200) Wenn ein Bürger einem ihm ebenbürtigen Bürger einen Zahn ausschlägt, dann soll man ihm einen Zahn ausschlagen.
  • (§ 201) Wenn er einem Palastangehörigen einen Zahn ausschlägt, so soll er eine Mine Silber zahlen.
  • (§ 229) Wenn ein Baumeister einem Bürger ein Haus baut, aber seine Arbeit nicht solide ausführt, sodass das Haus ... einstürzt und er den Tod des Eigentümers ... herbeiführt, so wird dieser Baumeister getötet.
  • (§ 230) Wenn er den Tod eines Sohnes des Eigentümers des Hauses herbeiführt, so soll man einen Sohn dieses Baumeisters töten.

Die Gesetze HAMMURAPIs berührten nicht alle Bereiche des Lebens. Sie waren vor allem Fragen des Zusammenlebens in der Gemeinschaft und der Beziehungen der Menschen zum König zugewandt, die im Reich HAMMURAPIS von besonderer Aktualität und Brisanz waren.

Unter diesen Gesichtspunkten wurden Rechtsfälle im Kodex behandelt, wie solche

  • zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (z. B. Gerechtigkeit bei der Durchführung von Prozessen, Strafmaße bei Eigentumsdelikten und Hehlerei),
  • zur Dienstpflicht der Bevölkerung gegenüber dem Herrscher (z. B. die Pflicht zum Heeresdienst) und des Vermögensrechtes (z. B. bei Vernachlässigung der Feldarbeiten, bei Pacht und Verpachtung von Häusern und Grundstücken oder bei Darlehensvergabe und Verschuldung),
  • zum Ehe-, Familien- und Erbrecht (z. B. zur rechtlichen Stellung von Mann und Frau, zur Adoption, zum Ehebruch, zur Eheauflösung oder zur Erbfolge),
  • zum Recht im Alltag (z. B. bei Körperverletzung und Sachbeschädigung, bei Anmietung von Personen, Tieren oder Dingen oder zur Behandlung von Sklaven.

Verbreitung in Raum und Zeit

Neu war der „Codex Hammurapi“ nicht nur wegen des Umfangs und der Vollständigkeit der Sammlung, sondern auch wegen seiner Verbreitung über das ganze Land. Fragmente, d. h. Reste von Stelen mit Zeilen der Gesetzessammlung HAMMURAPIS wurden nämlich auch an anderen Orten Babyloniens ausgegraben. Es muss folglich mehrere gleichartige Exemplare der Gesetzesstele gegeben haben, mit denen wahrscheinlich die Gesetze im ganzen Reich verbreitet werden sollten, um die Willkür der Richter und der Rechtsprechung einzuschränken.
Die Gesetzessammlung wirkte aber auch in der Zeit. So wurden Abschriften von Gesetzestexten HAMMURAPIS auf Tontafeln gefunden. An diesen Funden, die zu Lehrzwecken oder auch aus literarischem Interesse angefertigt wurden, konnte nachgewiesen werden, dass der „Codex Hammurapi“ wenigstens 1500 Jahre lang für die Rechtsprechung von Interesse war.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "HAMMURAPI und seine Zeit." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/geschichte/artikel/hammurapi-und-seine-zeit (Abgerufen: 20. May 2025, 20:49 UTC)

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