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Betriebsrat und Gesetze betrieblicher Mitbestimmung

Von der ersten Gewerbeordnung 1891 über das Betriebsrätegesetz von 1920 entstand das Betriebsverfassungsgesetz, welches noch heute seine Gültigkeit hat und die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsräten definiert.
Betriebsräte vertreten die Interessen der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Dieser hat besondere Beteiligungsrechte, welche neben Mitbestimmungsrechten auch Anhörungs- und Mitwirkungsrechte beinhalten. Zudem ist der Betriebsrat bei manchen Entscheidungen des Arbeitgebers anzuhören und hat wesentliche Mitbestimmungsrechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen und die Vermittlung zwischen Belegschafts- und Arbeitgeberinteressen.

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Grundströmung Liberalismus

Der Liberalismus entstand im 18. Jh. in Europa und entfaltete sich als breite politische Strömung im 19. Jh. Liberale Ideen wurzelten in der Philosophie der Aufklärung und transportierten die Interessen des aufstrebenden Bürgertums, das freie wirtschaftliche Betätigung, kulturelle Entfaltung und politische Mitwirkungsrechte forderte. Im Zentrum liberalen Denkens steht die Freiheit des Menschen und die Ablehnung von geistiger, sozialer oder politischer Bevormundung.

Liberale Ideen wurden zur geistigen Grundlage für den Aufbau der modernen repräsentativen Demokratien in Europa und waren entscheidendes Fundament für die politische Formulierung der Menschen- und Bürgerrechte in Verfassungen. Wirtschaftsliberale Konzepte übten im 19. und 20. Jh. großen Einfluss auf die Wirtschaftspolitik in den modernen kapitalistischen Industriegesellschaften aus.
Der politische Liberalismus ist mit seinen Werten und Prinzipien inzwischen zum festen Bestandteil der Programme aller demokratischer Parteien in ganz Europa geworden, sodass von einer gewissen Universalisierung liberaler Grundideen gesprochen werden kann.

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Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

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Gleichstellungspolitik in Deutschland

Gleichstellungspolitik bezeichnet die Herstellung der Chancengleichheit von Mann und Frau, also von Geschlechterdemokratie durch

1. spezielle Maßnahmen der Frauenförderung, wie:

  • Frauenförderprogramme,
  • die Einführung der so genannten Frauenquote (z. B. in den politischen Organisationen und Gremien),
  • die Berufung von Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und Kommunalebene und

2. Gender Mainstreaming als integrative und umfassende Gleichstellungspolitik.

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Kinder- und Frauenrechte

Menschenrechte sind die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen gleich welcher Herkunft, Abstammung, Nationalität und welchen Alters oder Geschlechts. Die Entstehung dieser Rechte und die ersten Menschenrechtserklärungen in Nordamerika und Frankreich Ende des 18. Jh. verdeutlichen, dass sie inhaltlich vom Menschenbild der bürgerlichen Aufklärung geprägt waren. Sie spiegelten den Status und das Selbstverständnis des männlichen Staatsbürgers wider. Menschenrechte waren anfänglich Männerrechte. Das änderte sich im Zuge der von der Frauenbewegung eingeforderten Gleichberechtigung und der Diskussion um soziale und Entwicklungsrechte. Angesichts der fortdauernden geschlechtsbedingten Diskriminierung von Frauen sowie der Ausbeutung und Not von Kindern wurde auch der Katalog der Menschenrechte erweitert. So verabschiedeten die Vereinten Nationen Erklärungen, die den Schutz und die Rechte von Kindern (1989) sowie die Gleichberechtigung der Frau (1993) beinhalten.

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