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Terrorismus

Der Begriff Terrorismus bezeichnet im Allgemeinen die politisch motivierte Anwendung von Gewalt. Der Gebrauch des Begriffs zeigt jedoch eine große Unklarheit und Bedeutungsvielfalt. Die wesentlichen Kennzeichen des Terrorismus können in Abgrenzung zu anderen Gewaltformen bestimmt werden:

  • Terrorismus verfolgt politische Ziele,
  • ist mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung verbunden und
  • zielt auf psychologische Auswirkungen (Angst und Schrecken).

Träger sind nicht-staatliche Akteure, die ihre Gewalttaten auch gegen zivile Personen und Einrichtungen richten.
Davon zu unterscheiden ist staatlicher Terror, der durch Repressionsmethoden und die Verbreitung von Angst auf die Stabilisierung und Erweiterung der Macht eines Regimes zielt.
Die Bekämpfung des Terrorismus ist aufgrund seiner spezifischen Strukturen und Methoden sehr schwierig. Terroristische Macht- und Gewaltstrukturen können mit traditionellen militärischen Mitteln nicht wirkungsvoll beseitigt werden. Experten befürworten im Kampf gegen den Terrorismus eine Kombination aus finanz-, wirtschafts-, sozial- und entwicklungspolitischen Maßnahmen. Es bleibt ständige Aufgabe aller Staaten, effektive Strategien gegen den Terrorismus einzusetzen, ohne dabei Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte zu gefährden.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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