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Kinder- und Frauenrechte

Menschenrechte sind die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen gleich welcher Herkunft, Abstammung, Nationalität und welchen Alters oder Geschlechts. Die Entstehung dieser Rechte und die ersten Menschenrechtserklärungen in Nordamerika und Frankreich Ende des 18. Jh. verdeutlichen, dass sie inhaltlich vom Menschenbild der bürgerlichen Aufklärung geprägt waren. Sie spiegelten den Status und das Selbstverständnis des männlichen Staatsbürgers wider. Menschenrechte waren anfänglich Männerrechte. Das änderte sich im Zuge der von der Frauenbewegung eingeforderten Gleichberechtigung und der Diskussion um soziale und Entwicklungsrechte. Angesichts der fortdauernden geschlechtsbedingten Diskriminierung von Frauen sowie der Ausbeutung und Not von Kindern wurde auch der Katalog der Menschenrechte erweitert. So verabschiedeten die Vereinten Nationen Erklärungen, die den Schutz und die Rechte von Kindern (1989) sowie die Gleichberechtigung der Frau (1993) beinhalten.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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