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Umsetzung der Agenda 21

1992 wurde in Rio de Janeiro auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) ein Handlungsprogramm für das 21. Jh. formuliert, die Agenda 21. Der Grundgedanke dieses Programms ist mit dem Begriff Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung (sustainable development) am besten beschrieben. Hinter diesem Wort steht die Leitidee eines ganzheitlichen Denkens im globalen Maßstab und des konkreten Handelns vor Ort. Mit dem Nachhaltigkeitskonzept soll den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen Rechnung getragen werden, ohne die Lebenschancen zukünftiger Generationen einzuschränken. Die Regierungen haben sich 1992 in Rio de Janeiro verpflichtet, wenn auch nicht völkerrechtlich verbindlich, Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln. Die Bundesregierung beschloss 2002 eine Nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit 21 Zielvorgaben. Im Kapitel 28 der Agenda 21 wird die besondere Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung betont. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Kommunen ein Handlungsprogramm, die so genannte Lokale Agenda 21, entwickeln. Bis 2002 haben 2 297 Gemeinden in Deutschland (etwa 16 % der Kommunen) einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21 gefasst, 2006 gab es 2 610 kommunale Beschlüsse.

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Generationenkonflikt

Wie in allen entwickelten Industriestaaten findet auch in Deutschland ein demografischer Wandel statt, der durch Bevölkerungsrückgang und Überalterung der Gesellschaft (niedrige Geburtenrate, steigende Lebenserwartung) gekennzeichnet ist. In der Folge entsteht ein unausgewogenes Generationenverhältnis (mehr alte als junge Menschen). In diesem Zusammenhang wird auch die Frage diskutiert, wie Generationengerechtigkeit gewährleistet werden kann. Dabei spielt das Konzept der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle, das auf zukunftsverträgliche Entwicklung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zielt. Wissenschaftler prognostizieren aufgrund des demografischen Wandels auch den Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme, deren Stabilität auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen beruht (Generationenvertrag).Um den Interessen nachfolgender Generationen mehr Gewicht zu verleihen, wird vielfach gefordert, den unter 18-Jährigen mehr politische Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben (z. B. über Kinder- und Familienwahlrecht, Jugendparlamente). Viele Formen der Jugendbeteiligung besitzen heute allerdings noch eher einen symbolischen Charakter als dass sie Ausdruck politischer Gestaltungsmacht wären.

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„Jahrtausend der Städte“

Der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen KOFI ANNAN bezeichnete das 21. Jahrhundert als den Beginn des „Jahrtausends der Städte“. Die Stadtbevölkerung wächst deutlich schneller als die Weltbevölkerung insgesamt. Nach UN-Schätzungen werden im Jahr 2050 über sechs Mrd. Menschen Stadtbewohner sein, etwa so viel wie gegenwärtig die Erde bevölkern. Zwei von drei Menschen werden in Städten wohnen.
Die wachsende Urbanisierung weist große regionale Unterschiede auf. Während sich die Zahl der Stadtbewohner in den Entwicklungsländern in den nächsten 20 Jahren von zwei auf vier Mrd. verdoppeln wird, ist bei dem ohnehin schon hohen Grad der Verstädterung in den Industrieländern bei relativ stabiler Gesamtbevölkerung nur von einem langsamen Wachstum auszugehen. Im Globalisierungsprozess enthält die Verstädterung in den Entwicklungsländern große Potenziale für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt. Zugleich verschärfen sich die bestehenden Schwierigkeiten und Fehlentwicklungen.

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