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Politikverständnis in der Geschichte

Die verschiedenen historischen Phasen des Politikverständnisses haben deutliche Spuren in der Gegenwart hinterlassen. Sie legten die Grundlinien für einige der gegenwärtig nebeneinander oder auch konkurrierend verwendeten Politikbegriffe.
PLATON und ARISTOTELES sind die Begründer der Politikwissenschaft in der griechischen Antike. Auf sie geht der normativ-ontologische Politikbegriff zurück. Der in der Neuzeit mit den großen geographischen Entdeckungen und wissenschaftlichen Umwälzungen entstandene realistische Politikbegriff wurde im 20. Jh. vor allem von MAX WEBER wieder aufgenommen und verbreitet. Politik als Freund-Feind-Unterscheidung geht auf CARL SCHMITT zurück und wird in jüngster Zeit verstärkt rezipiert. Der marxistische Politikbegriff ging aus zwei Denkschulen hervor: aus dem Marxismus-Leninismus, wie er in den Ländern des Ostblocks gelehrt wurde, und aus der „Kritischen Theorie“ der „Frankfurter Schule“, vertreten von MAX HORKHEIMER und THEODOR W. ADORNO. Der systemtheoretische Politikbegriff wurde weltweit verbreitet von DAVID EASTON und NIKLAS LUHMANN. In der Gegenwart wird Politik vorzugsweise unter realistischer und systemtheoretischer Sicht bestimmt. Daneben gibt es eine weite Definition, die über die Phänomene des Staates und des politischen Systems hinausgreift.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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