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Außenhandel

Der internationale Handel, auch Außenhandel genannt, ist der grenzüberschreitende Warenverkehr, der Austausch von Dienstleistungen und – im weiteren Sinne – von Kapital.
Außenhandel dient dem Ausgleich von Mangel und Überfluss, er fördert die internationale Arbeitsteilung, ermöglicht die Verbreitung wirtschaftlicher, technischer und kultureller Erfahrungen und Lebensweisen, unterstützt menschliche Beziehungen der Völker untereinander und führt zur fortschreitenden Verflechtung der Staaten miteinander.
Ausdruck des Außenhandels sind der Import, der Export und der Transithandel.
Export bedeutet die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen, Import die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen. Transithandel bedeutet Durchfuhrhandel.

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Adam Smith

* 05.06.1723 Kirkcaldy
† 16.07.1790 Edinburgh

ADAM SMITH wird der „Vater der klassischen Nationalökonomie“ genannt, das heißt er gilt als der Begründer der modernen ökonomischen Theorie. Für ihn galt: Ursprung des Wohlstands ist die menschliche Arbeit. Die Steigerung der produktiven Kräfte der Arbeit und damit nationaler Wohlstand waren für SMITH Voraussetzungen für eine „zivilisierte“ Gesellschaft. Sein Denken wurde beeinflusst von den Ideen der Aufklärung, von der englischen Naturrechtslehre, der schottischen Moralphilosophie und die Mechanik NEWTONS.
Er war Professor für Moralphilosophie, Erzieher eines jungen Herzogs und wurde später höchster Zollbeamter von Edinburgh. Sein Hauptwerk „Wohlstand der Nationen“ war auch sein erfolgreichstes wissenschaftliches Werk. Diesem Werk wurde eine ähnliche Wirkung zugesprochen wie der Bibel oder dem „Kapital“ von KARL MARX. Mit diesem Werk prägte er entscheidend die ökonomische Entwicklung.
Am 16. Juli 1790 starb SMITH im Alter von 68 Jahren in Edinburgh.

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Freiwillige Warenkennzeichnung

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist eine der wichtigsten Verordnungen zum Schutz des Verbrauchers. In ihr ist die Pflichtkennzeichnung aller Waren gesetzlich geregelt. Dazu gehören die Verkehrsbezeichnung, das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD, die Mengenbezeichnung und der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie eventuelle Unverträglichkeitsreaktionen bei bestimmten Zusatzstoffen. Freiwillige, über diese Pflichtkennzeichnungen hinausgehende Warenkennzeichnungen sind erlaubt. Diese haben den Zweck, dass der Verbraucher solche zusätzlichen Informationen zum Produkt erhält, die eine Kaufentscheidung günstig beeinflussen. Eine besondere Form von freiwilligen Warenkennzeichnungen stellen die Güte-, Prüf- und Warenzeichen dar. In den überwiegenden Fällen soll damit dem Verbraucher deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei um besonders qualitativ hochwertige Waren handelt.

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