Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Politik/Wirtschaft
  3. 3 Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft
  4. 3.2 Wirtschaften im privaten Haushalt
  5. 3.2.4 Werbung und Verbraucherschutz
  6. Freiwillige Warenkennzeichnung

Freiwillige Warenkennzeichnung

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist eine der wichtigsten Verordnungen zum Schutz des Verbrauchers. In ihr ist die Pflichtkennzeichnung aller Waren gesetzlich geregelt. Dazu gehören die Verkehrsbezeichnung, das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD, die Mengenbezeichnung und der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie eventuelle Unverträglichkeitsreaktionen bei bestimmten Zusatzstoffen. Freiwillige, über diese Pflichtkennzeichnungen hinausgehende Warenkennzeichnungen sind erlaubt. Diese haben den Zweck, dass der Verbraucher solche zusätzlichen Informationen zum Produkt erhält, die eine Kaufentscheidung günstig beeinflussen. Eine besondere Form von freiwilligen Warenkennzeichnungen stellen die Güte-, Prüf- und Warenzeichen dar. In den überwiegenden Fällen soll damit dem Verbraucher deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei um besonders qualitativ hochwertige Waren handelt.

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.

Zum Schutz der Verbraucher wurden umfangreiche Gesetzeswerke erlassen, die die Stellung des Verbrauchers stärken sollen.
In der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist die Pflichtkennzeichnung aller Waren gesetzlich geregelt. Dazu gehören

  • die Verkehrsbezeichnung,
  • das Zutatenverzeichnis,
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD,
  • die Mengenbezeichnung,
  • der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers
  • Unverträglichkeitsreaktionen bei Verwendung bestimmter Zutaten.

Für diese sechs Pflichtkennzeichnungsbestandteile gibt es jeweils besondere Bestimmungen. So sollte die Verkehrsbezeichnung eine handelsübliche Inhaltsbezeichnung darstellen. Fantasienamen, wie „Früchtetraum“ oder ähnliche sind nur als Zusatzbezeichnung gestattet. Das Zutatenverzeichnis sollte so angelegt sein, dass sich die Reihenfolge der Zutaten nach ihren Mengenanteilen richtet. Das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD muss das Datum angeben, bei dem der Hersteller die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Produktes noch garantiert. Daher können Produkte mit längerer Lagerzeit unbedenklich auch noch ein paar Tage nach dem MHD verzehrt werden. Die Mengenbezeichnung sollte mindestens nach deutschem Maß oder Gewicht angegeben sein. Oft findet man aber parallel dazu auch noch amerikanische Maße, da sehr viele Waren international gehandelt werden. Die Angabe des Namens und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers soll sicher stellen, dass der Verbraucher sich im Bedarfsfall an eine zuständige Stelle wenden kann, falls es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Die Verordnung beschreibt auch Ausnahmefälle, z. B. ein fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum bei Salz, statt MHD steht die Bezeichnung „zu verzehren bis“ oder ein fehlendes Zutatenverzeichnis bei Lebensmitteln, die nur aus einer Zutat bestehen (z. B. Mehl).

Freiwillige, über diese fünf Pflichtkennzeichnungen hinausgehende Kennzeichnungen sind erlaubt. Diese haben den Zweck, dass der Verbraucher solche zusätzlichen Informationen zum Produkt erhält, die eine Kaufentscheidung günstig beeinflussen. Dies können z. B. Gebrauchshinweise, Werbeslogans, Lagerungshinweise und Rezeptvorschläge sein. Eine besondere Form von freiwilligen Warenkennzeichnungen stellen die Güte-, Prüf- und Warenzeichen dar. In den überwiegenden Fällen soll damit dem Verbraucher deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei um besonders qualitativ hochwertige Waren handelt.

Gütezeichen (Gütesiegel) geben Hinweise auf die Qualität der Ware oder Dienstleistung. Verschiedene Institutionen der Wirtschaft vergeben ein entsprechendes Gütezeichen auf Antrag, wenn die hohen Qualitätsanforderungen des Produktes oder der Dienstleistung erbracht werden. Das Gütezeichen wird in vielen Fällen immer wieder neu vergeben.

Prüfzeichen (Prüfsiegel) geben Hinweise auf besondere Untersuchungen zu Sicherheits-, Umwelt oder Gesundheitsmerkmalen der Ware. Diese Untersuchungen werden von staatlichen Institutionen oder von Institutionen der Wirtschaft durchgeführt. Für den Kunden bedeutet dies, dass er bei bestimmten Produktmerkmalen keine größeren Bedenken haben muss.

Warenzeichen geben Hinweise darauf, dass es bei dem gekauften Produkt um ein Originalprodukt eines allgemein bekannten Unternehmens handelt. Die Warenzeichen dürfen nicht von anderen Unternehmen nachgemacht oder einfach übernommen werden. Warenzeichen werden in Zeichenrollen (z. B. beim Patentamt in München) eingetragen. Sie können international gelten. Diese sind immer an einem „R“ in einem kleinen Kreis („®“) erkennbar. Dadurch soll erreicht werden, dass billige Imitate als solche vom Kunden erkannt werden.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Freiwillige Warenkennzeichnung ." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/freiwillige-warenkennzeichnung (Abgerufen: 20. May 2025, 09:58 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Warenkennzeichnung
  • Gütezeichen
  • Verordnung
  • Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
  • Gesetze
  • Produkt
  • Prüfzeichen
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Informationen
  • Mengenbezeichnung
  • Kaufentscheidung
  • Qualität
  • Pflichtkennzeichnung
  • Verbraucherschutz
  • Lebensmittel
  • Sicherheit
  • Waren
  • Verbraucher
  • Verkehrsbezeichnung
  • Qualitätsanforderungen
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Umweltschutz
  • Warenzeichen
  • Originalprodukt
  • Unternehmen
  • Patent
  • Zutatenverzeichnis
  • Dienstleistung
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Verbraucherschutz, Umwelt- und Gesundheitspolitik der EU

Mit der Errichtung des Binnenmarktes und gefördert durch die Erkenntnis, dass Umweltprobleme sowie die Gewährleistung eines möglichst hohen Gesundheitsniveaus und der Verbraucherschutz internationale Anliegen sind, nehmen Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherpolitik innerhalb der Europäischen Union (EU) einen sich zunehmend vergrößernden Stellenwert ein. Durch die Schaffung rechtlicher Grundlagen beteiligt sich die Gemeinschaft aktiv an diesen Politikbereichen. Dabei werden nicht nur mehrjährige Aktionsprogramme beschlossen, wie z.B. das Sechste Umweltprogramm Umwelt 2010, sondern auch Abkommen mit Drittstaaten und Ländergruppen ausgehandelt. Die Errichtung europäischer Agenturen ermöglicht eine effektive Informationspolitik sowie ein koordiniertes Handeln der Gemeinschaft in den jeweiligen Bereichen.

Qualität und Verbraucherschutz

Eine aktuelle Strategie zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen in Verbindung mit dem Verbraucherschutz ist das Total Quality Management (TQM).
Das Total Quality Management hat sich aus der Qualitätssicherung entwickelt.
Total Quality Management beinhaltet in seiner Idee die vollständige Ausrichtung des Qualitätsgedankens an den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden.
Die Unternehmen haben ein großes Interesse daran, durch transparente Verfahren der Leistungserstellung dem Kunden die Möglichkeit zu geben, selbst eine Qualitätskontrolle auszuüben.

Ziele und Grundsätze der Werbung

Werbung ist als eine der wichtigsten Marketingmaßnahmen für sehr viele Betriebe bedeutsam, denn erst durch den Verkauf der Waren hat sich die Arbeit des Unternehmens gelohnt. Die Werbung hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Diese bestehen u. a. in der Steigerung des Umsatzes, der damit oft verbundenen Erhöhung des Gewinns und in der daraus wiederum resultierenden Festigung der Marktposition.

Die durch Werbung angestrebte Erhöhung des Umsatzes wird durch mehrere Strategien erreicht, die als Ziele der Werbung bezeichnet werden. Danach dient Werbung der Bedürfnisweckung, der Bedürfnissteuerung, der Produkteinführung, der Verbesserung des Bekanntheitsgrades, der Imagepflege und -verbesserung sowie der Betreuung von Stammkunden.

Damit sich Werbung nicht ins Gegenteil verkehrt, sind besondere Grundsätze der Werbung zu beachten. Hierzu gehören u.a. Wahrheitsgehalt, Klarheit und Eindeutigkeit, Anschaulichkeit, eine hohe Wirksamkeit, Stetigkeit und eine hohe Aktualität.

Verbraucherschutz

Die Warenvielfalt, die unzähligen Produktmerkmale und die unterschiedlichen Qualitäten sind Ursache für einen komplizierten und aufwändigen Prozess der Kaufentscheidung. Hinzu kommt, dass Produkte z.B. Funktions-, Sicherheits- oder Gesundheitslücken aufweisen können.
Verbraucherschutzverbände und Bürgerinitiativen versuchen, den Verbraucher vor Schäden zu schützen. Die Bundesregierung betreibt eine aktive Verbraucherpolitik, welche die Stellung des Verbrauchers stärken soll. Dies drückt sich in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen aus.

Sättigungsgesetz

Jeder Anbieter will ein Maximalergebnis beim Verkauf seiner Güter erzielen. Deshalb ist für die Planung des Absatzes der Unternehmen das sich ständig ändernde Verbraucherverhalten der Nachfrager sehr wichtig.
Schon vor fast zweihundert Jahren wurden dazu erste bedeutende wissenschaftliche Arbeiten, u. a. von HERMANN HEINRICH GOSSEN, verfasst. Forschungen zum Verbraucherverhalten werden in der Fachsprache auch Grenznutzenlehre genannt.
Besondere Bedeutung hat das „Sättigungsgesetz“ (erstes Gossensches Gesetz).
Es besagt vereinfacht, dass die Bedeutung der Befriedigung eines Bedürfnisses in einer Zeiteinheit umso mehr abnimmt, je häufiger dieses Bedürfnis befriedigt wird.
Für Unternehmen bedeutet es, dass nicht über Jahre hinaus mit genau dem gleichen Produkt der Markt beliefert werden kann.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025