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Sättigungsgesetz

Jeder Anbieter will ein Maximalergebnis beim Verkauf seiner Güter erzielen. Deshalb ist für die Planung des Absatzes der Unternehmen das sich ständig ändernde Verbraucherverhalten der Nachfrager sehr wichtig.
Schon vor fast zweihundert Jahren wurden dazu erste bedeutende wissenschaftliche Arbeiten, u. a. von HERMANN HEINRICH GOSSEN, verfasst. Forschungen zum Verbraucherverhalten werden in der Fachsprache auch Grenznutzenlehre genannt.
Besondere Bedeutung hat das „Sättigungsgesetz“ (erstes Gossensches Gesetz).
Es besagt vereinfacht, dass die Bedeutung der Befriedigung eines Bedürfnisses in einer Zeiteinheit umso mehr abnimmt, je häufiger dieses Bedürfnis befriedigt wird.
Für Unternehmen bedeutet es, dass nicht über Jahre hinaus mit genau dem gleichen Produkt der Markt beliefert werden kann.

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Anbieter und Nachfrager treffen sich auf dem Markt. Die Art des Marktes richtet sich dabei nach den angebotenen Gütern. Die Anbieter sind einem großen Konkurrenzdruck ausgesetzt, denn das Anbieterfeld setzt sich aus verschiedenen Anbietern mit verschiedenen, oft gleichartigen, Produkten zusammen. Jeder dieser Anbieter will ein Maximalergebnis beim Verkauf seiner Güter erzielen. Deshalb ist für die Planung des Absatzes der Unternehmen das sich ständig ändernde Verbraucherverhalten der Nachfrager sehr wichtig. Je besser ein Unternehmen das spezifische Verbraucherverhalten seiner Kunden kennt, umso mehr könnte er absetzen. Werbestrategien und andere Formen des Marketing hängen sehr stark von den Marktforschungsergebnissen ab.

Das Sättigungsgesetz und die Grenznutzenlehre

Schon vor fast zweihundert Jahren wurden dazu erste bedeutende wissenschaftliche Arbeiten von HERMANN HEINRICH GOSSEN, CARL MENGER, EUGEN VON BÖHM-BAWERK, FRIEDRICH VON WIESER und später von WILHELM RÖPKE verfasst. Sie alle erforschten das Verbraucherverhalten, welches in der Fachsprache auch Grenznutzenlehre genannt wird. Besondere Bedeutung für die heutige Zeit haben dabei die beiden von HERMANN HEINRICH GOSSEN aufgedeckten Gesetzmäßigkeiten, die als „Sättigungsgesetz“ (auch Erstes Gossensches Gesetz) und „Genussausgleichsgesetz“ (auch Zweites Gossensches Gesetz) in die Lehrbücher eingingen. Das „Sättigungsgesetz“ besitzt eine besondere Bedeutung, deren Erscheinungsformen auch heute immer wieder zu beobachten sind.

Das „Sättigungsgesetz“ besagt vereinfacht, dass die Bedeutung der Befriedigung eines Bedürfnisses in einer Zeiteinheit um so mehr abnimmt, je häufiger dieses Bedürfnis befriedigt wird. Dies erklärt HERMANN HEINRICH GOSSEN mit einem geringer werdenden Nutzenzuwachs.

Beispiel:
Man hört einen neuen Musiktitel zum ersten Mal und findet ihn auf Anhieb super. Ständig sitzt man am Radio und wartet bis er wieder gespielt wird. Das Bedürfnis, diesen Titel zu hören, ist unwahrscheinlich groß. Bald wird er fortwährend gespielt. Das findet man toll. Später kauft man sich die CD, um diesen Lieblingstitel für immer zu haben. Man spielt ihn viele Male ab bis zu dem Zeitpunkt, wo man dieses Lied nicht mehr hören kann. Das Bedürfnis, den Titel zu hören, ist nun gleich Null.

Für Unternehmen bedeutet das, dass nicht über Jahre hinaus mit genau dem gleichen Produkt der Markt beliefert werden kann. Ständig sollten Verbesserungen vorgenommen bzw. Neuentwicklungen in das Produktionssortiment aufgenommen werden. Der Verbraucher sieht dieses „NEUE“ z. B. im Fernsehen in einer Werbesendung. Er wird dadurch angeregt, das neue Produkt zu kaufen. Das bisherige Produkt war zwar gut und hatte die Bedürfnisse befriedigt, aber der Kunde (Verbraucher) war eigentlich „satt“ – er hatte genug davon. Nun wird er sich dem neuen Produkt zuwenden, denn er hofft, dass es seine Bedürfnisse voll befriedigt. So ist ein Umstieg auf das neue Produkt aufgrund des Verbraucherverhaltens nach dem „Sättigungssgesetz“ wird schnell vollzogen.

  • Sättigungskurve
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Sättigungsgesetz." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/saettigungsgesetz (Abgerufen: 24. May 2025, 03:34 UTC)

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