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Analyse und Bewertung (Material und Oberfläche)

Ohne sachkundige Hilfe ist gerade bei elektrischen und elektronischen Produkten der „Laie“ nicht in der Lage, zwischen den speziellen Differenzen innerhalb der praktischen Funktion zu unterscheiden.

Anhand der Analyse und Bewertung von Material und Oberfläche mithilfe von Bewertungsbögen wird eine Methode näher vorgestellt.

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Absatz

Der Absatz ist die letzte Phase des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses. Im Mittelpunkt steht die Verwertung der erstellten Leistungen.
Absatz umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Überlassung der hergestellten Güter und Dienstleistungen an andere Marktteilnehmer verbunden sind.
Zentrale Aufgabe des Absatzes ist der Verkauf, d. h. die Abgabe der Güter und Leistungen gegen Geld. Durch den Verkauf fließt das im Betriebsprozess eingesetzte Kapital und Geld wieder in den Betrieb zurück, sodass wiederum Mittel für die Fortsetzung der Produktion vorhanden sind.
Die Absatzpolitik umfasst alle unternehmerischen Entscheidungen und Aktivitäten, die dazu dienen, den Erfolg des Unternehmens am Markt zu sichern.

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Marketing-Mix

Marketing-Mix ist eine Kombination aus Produkt-Mix, Preis-Mix, Kommunikations-Mix und Distributions-Mix.
Maßnahmen, die dem Absatz von Produkten und Dienstleistungen dienen, heißen absatzpolitische Instrumente. Die zu kombinierenden Einzelmaßnahmen (Instrumente) werden im Marketing-Mix dargestellt. Sie müssen vom Unternehmen aufeinander abgestimmt werden.
Marketing ist also ein markt- und kundenorientiertes Konzept der Unternehmensführung.
Nicht nur der Absatz, sondern alle Phasen der Leistungserstellung sind auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet.
Die Kundenzufriedenheit steht im Mittelpunkt jeder Marketingstrategie.

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Verbraucherschutz

Die Warenvielfalt, die unzähligen Produktmerkmale und die unterschiedlichen Qualitäten sind Ursache für einen komplizierten und aufwändigen Prozess der Kaufentscheidung. Hinzu kommt, dass Produkte z.B. Funktions-, Sicherheits- oder Gesundheitslücken aufweisen können.
Verbraucherschutzverbände und Bürgerinitiativen versuchen, den Verbraucher vor Schäden zu schützen. Die Bundesregierung betreibt eine aktive Verbraucherpolitik, welche die Stellung des Verbrauchers stärken soll. Dies drückt sich in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen aus.

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Freiwillige Warenkennzeichnung

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist eine der wichtigsten Verordnungen zum Schutz des Verbrauchers. In ihr ist die Pflichtkennzeichnung aller Waren gesetzlich geregelt. Dazu gehören die Verkehrsbezeichnung, das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD, die Mengenbezeichnung und der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie eventuelle Unverträglichkeitsreaktionen bei bestimmten Zusatzstoffen. Freiwillige, über diese Pflichtkennzeichnungen hinausgehende Warenkennzeichnungen sind erlaubt. Diese haben den Zweck, dass der Verbraucher solche zusätzlichen Informationen zum Produkt erhält, die eine Kaufentscheidung günstig beeinflussen. Eine besondere Form von freiwilligen Warenkennzeichnungen stellen die Güte-, Prüf- und Warenzeichen dar. In den überwiegenden Fällen soll damit dem Verbraucher deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei um besonders qualitativ hochwertige Waren handelt.

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