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Verbraucherschutz

Die Warenvielfalt, die unzähligen Produktmerkmale und die unterschiedlichen Qualitäten sind Ursache für einen komplizierten und aufwändigen Prozess der Kaufentscheidung. Hinzu kommt, dass Produkte z.B. Funktions-, Sicherheits- oder Gesundheitslücken aufweisen können.
Verbraucherschutzverbände und Bürgerinitiativen versuchen, den Verbraucher vor Schäden zu schützen. Die Bundesregierung betreibt eine aktive Verbraucherpolitik, welche die Stellung des Verbrauchers stärken soll. Dies drückt sich in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen aus.

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Freiwillige Warenkennzeichnung

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist eine der wichtigsten Verordnungen zum Schutz des Verbrauchers. In ihr ist die Pflichtkennzeichnung aller Waren gesetzlich geregelt. Dazu gehören die Verkehrsbezeichnung, das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD, die Mengenbezeichnung und der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie eventuelle Unverträglichkeitsreaktionen bei bestimmten Zusatzstoffen. Freiwillige, über diese Pflichtkennzeichnungen hinausgehende Warenkennzeichnungen sind erlaubt. Diese haben den Zweck, dass der Verbraucher solche zusätzlichen Informationen zum Produkt erhält, die eine Kaufentscheidung günstig beeinflussen. Eine besondere Form von freiwilligen Warenkennzeichnungen stellen die Güte-, Prüf- und Warenzeichen dar. In den überwiegenden Fällen soll damit dem Verbraucher deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei um besonders qualitativ hochwertige Waren handelt.

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