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Menschen- und Grundrechte in der EU

Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht. Der Grundrechtsschutz in der EU beruht daher überwiegend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser leitet seit über 30 Jahren Grundrechte aus den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) her. Der Grundrechtsschutz in der EU ist dem des Grundgesetzes durchaus ebenbürtig, aber die Grundrechte sind als Richterrecht für die Unionsbürger nur schwer zu erkennen. Um diesen Mangel zu beseitigen, wurde ein Konvent eingesetzt, der eine Charta der Grundrechte der EU erarbeitete. Die Charta ist bisher nicht rechtsverbindlich geworden. Der Entwurf über einen Verfassungsvertrag für die EU, den ein zweiter Konvent erarbeitet hat, sieht aber eine Einbindung der Charta vor.

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Beziehungen der EU zu Staaten, Regionen, Organisationen

Die Europäische Union unterhält vielfältige Beziehungen mit Staaten, Regionen und Organisationen auf der ganzen Welt. Diese Außenbeziehungen werden von der Europäischen Kommission in sechs Abteilungen unter der Leitung von Kommissar CHRIS PATTEN koordiniert. Die Kommission verfügt über mehr als 120 Delegationen in Drittstaaten, um bilaterale Kontakte der Union zu pflegen.
Die Außenbeziehungen der EU sind insbesondere von Fragen der Handelspolitik, Entwicklungshilfe und Menschenrechten geprägt.
Die EU pflegt Beziehungen zu internationalen Organisationen, zu Staaten und zu Regionen.
Durch das koordinierte Handeln der EU-Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen wurde die Verhandlungsposition der EU verbessert. Die EU konnte zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes im Rahmen des Europarats und der UN beitragen. Dies gilt auch für Abkommen mit Staaten und Regionen, die an eine Verbesserung in Fragen der Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz geknüpft wurden. Gleichzeitig fanden die EU-Mitgliedstaaten in der Irakpolitik nach dem 11. September 2001 keine einheitliche Linie gegenüber den USA und schwächten damit langfristig die Bedeutung der EU in der Welt.

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Institutionen der euro-atlantischen Sicherheitsordnung

Die euro-atlantische Sicherheitsordnung bezieht sich auf ein Gebiet, das von Nordamerika über Europa bis in Teile Asiens reicht. In ihm engagieren sich verschiedene internationale Organisationen und Institutionen mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen für die gemeinsame Sicherheit. Die wichtigsten sind:

  • die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa),
  • der Europarat,
  • die NATO,
  • der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat,
  • die EU.

Die gemeinsame Sicherheitsordnung ist historisch gewachsen und insbesondere Ergebnis der nach dem Ende der Teilung Europas 1989/90 möglich gewordenen gesamteuropäischen Perspektiven. Sie kann weitestgehend im Sinne einer Ordnung gemeinsamer und kollektiver Sicherheit verstanden werden. Der ihr zugrunde liegende Begriff der Sicherheit umfasst neben militärischen auch politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimensionen.

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