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Föderalismus und Subsidiarität

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung festgelegt. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufzuteilen. Im Grundgesetz werden auch die Zuständigkeiten von Bund und Ländern geregelt.

Der bundesdeutsche Föderalismus ist stufenförmig aus kleineren zu größeren Einheiten aufgebaut. Die Aufteilung der Rechte und Pflichten erfolgt über das Prinzip der Subsidiarität: Demnach sollen die staatlichen Aufgaben auf möglichst niedriger politischer Ebene – und damit möglichst bürgernah – wahrgenommen werden, d. h. nur jene Aufgaben sind der jeweils nächsthöheren Ebene zu überlassen, die über die spezifischen Interessen und Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit hinausgehen.

Durch den fortschreitenden Prozess der europäischen Integration ist die neue politische Ebene der EU hinzugekommen, wodurch neue rechtliche Regelungen der verschiedenen politischen Entscheidungsebenen gefunden werden müssen.

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Modelle der europäischen Integration

Seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses werden Überlegungen hinsichtlich seiner Entwicklung angestellt. Diese lassen sich anhand von vier Modellen schematisch darstellen: Dem Modell des „Europäischen Bundesstaates“ liegt eine Verfassung zugrunde, in der gemeinsam vertretene Werte festgeschrieben sind, und die eine klare Kompetenzzuordnung enthält. Im Gegensatz dazu setzt das Modell des „Staatenbundes“ darauf, dass das Letztentscheidungsrecht den Staaten vorbehalten ist. Zweck eines solchen Staatenbundes ist eine effiziente Lösung gemeinsam vorhandener Probleme. Das Modell eines „Europa der Regionen“ legt seinen Schwerpunkt auf die Mitwirkung der Regionen an dem Entscheidungsfindungsprozess auf europäischer Ebene, so dass es zur Herausbildung von drei Ebenen kommt: der europäischen Ebene, der Ebene der Mitgliedstaaten, sowie der Ebene der Regionen. Das Konzept der „Differenzierten Integration“ soll integrationswilligen Staaten die Zusammenarbeit in Politikbereichen ermöglichen, selbst wenn einige Mitgliedstaaten (noch) nicht bereit sind, sich an weiteren Integrationsschritten zu beteiligen.
Die Europäische Union folgt keinem dieser Modelle in vollem Umfang, sondern setzt sich vielmehr aus Elementen all jener Modelle zusammen.

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