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Staatsquote und Lohnnebenkosten

Die Staatsquote der Bundesrepublik Deutschland macht heute etwa 50 % aus. Der größte Teil der Staatsausgaben fließt dabei in soziale Leistungen. Der wichtigste Träger der Sozialleistungen ist die Sozialversicherung mit ihren unterschiedlichen Versicherungszweigen. Sie finanziert diese Leistungen vor allem aus Beiträgen, die im Grundsatz zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die Beitragssätze der Sozialversicherung sind in den letzten Dekaden erheblich gewachsen und haben zu einem spürbaren Anstieg der Lohnnebenkosten für die Unternehmen geführt. Dies hat eine wirtschaftspolitische Debatte aufleben lassen, ob und gegebenenfalls inwieweit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen die Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Beitragsfinanzierung aufgegeben werden sollte.

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Freiheit oder Gleichheit

Freiheit und Gleichheit gehören seit der Aufklärung, der amerikanischen und der französischen Revolution zu den Grundbegriffen des modernen Demokratieverständnisses und sind in Deutschland im Grundgesetz fixiert. Sie gehören zu den Grund- und Menschenrechten. Der Schutz und die Garantie des Eigentums und die Durchsetzung rechtlicher Gleichheit für alle Menschen stehen seit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die französische Nationalversammlung 1789 in einem fortwährenden Spannungsverhältnis. In der Forderung nach „sozialer Gerechtigkeit“ bündelt sich diese Auseinandersetzung. Da eine Herstellung der „Gleichheit“ ökonomisch nicht möglich ist, obliegt es dem Sozialstaat, Chancengleichheit und eine Existenz sichernde Grundversorgung durchzusetzen.

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Öffentliche Unternehmungen und Betriebe

Innerhalb der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland existiert eine große Bandbreite verschiedener Eigentumsformen. Sie reicht vom klassischen Handwerksbetrieb in Familienbesitz bis zum global agierenden Konzern. Vorherrschend ist in der Bundesrepublik das Privateigentum an den Produktionsmitteln (Fabriken, Grund und Boden). Aber auch der Bund, die Länder und die Gemeinden treten als Eigentümer in unterschiedlichen Rechts- und Organisationsformen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen auf (Bahn, Post, Telekommunikation, Sparkassen, Stadtwerke ...).

Betriebe sind organisierte Wirtschaftseinheiten, in denen Güter und/oder Dienstleistungen zur Bedürfnisbefriedigung Dritter produziert und vertrieben werden. Privat-rechtliche Betriebe haben private Kapitalgeber und sind auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Öffentliche Betriebe sind gemeinwirtschaftlich orientiert und sollen – möglichst kostendeckend – einen öffentlichen Bedarf befriedigen.
Seit den vergangenen Jahrzehnten ist in den westlichen Industrieländern ein Rückzug des Staates aus seiner Unternehmerrolle zu beobachten. Es vollzog sich ein Wandel vom keynesianischen Wirtschaftsmodell, das durch schuldenfinanzierte staatliche Ausgabenprogramme Nachfrage schaffen sollte, hin zu einem angebotsorientierten neoliberalen Wirtschaftsmodell, also: weniger Staat – mehr Markt.

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