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Haushaltseinnahmen

Unter Haushaltseinnahmen versteht man die Gesamtheit aller dem Haushalt zufließenden finanziellen Beträge innerhalb einer Rechnungsperiode.

Für die Deckung der Bedürfnisse benötigt der Haushalt ein regelmäßiges Einkommen. Von diesem Einkommen werden Güter oder Dienstleistungen gekauft bzw. in Anspruch genommen. Die jeweilige Höhe des Einkommens bestimmt die Kaufkraft. Haushaltseinkommen werden in monetäre und in erweiterte Einkommensquellen eingeteilt. Monetäre Einkommensquellen sind alle finanziellen Beträge, die der Haushalt erhält. Erweiterte Einkommensquellen sind erhaltene Dienst- und Sachleistungen.

Die Einkommen der Haushalte sind unterschiedlich verteilt.
Das Statistische Bundesamt führt alle fünf Jahre eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durch. Die Ergebnisse geben einen zuverlässigen Einblick in Zusammenhänge zwischen Einnahmen, Ausgaben, Vermögensbildung und Wohnverhältnissen der Haushalte in Deutschland.

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Staat und Wirtschaft

Staatliche Instanzen wirken auf die Wirtschaftsentwicklung, um bestimmte politische Zielsetzungen zu realisieren und in marktwirtschaftlichen Ordnungen auf die Struktur, den Ablauf und die Ergebnisse des arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesses Einfluss zu nehmen.
Die Einflussnahme wird geprägt von

  1. Ordnungspolitik,
  2. Stabilisierungspolitik und
  3. Verteilungspolitik.
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Armuts- und Reichtumsberichterstattung

Der Deutsche Bundestag erteilte am 27. Januar 2000 der Bundesregierung den Auftrag, über die soziale Lage in Deutschland (insbesondere über Armut und Reichtum in der Gesellschaft) regelmäßig zu informieren. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und gesellschaftlichen Institutionen (z. B. Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden) fertigt die Bundesregierung seitdem auf der Basis statistischer Daten „Armuts- und Reichtumsberichte“ an, die der Öffentlichkeit ein differenziertes Bild über die soziale Lage in Deutschland vermitteln und eine Bestandsaufnahme und Analyse der Strukturen von Armut und Reichtum bieten sollen. Zudem wird dargestellt, welche politischen Maßnahmen die Bundesregierung geplant und bereits durchgeführt hat, um Armut zu bekämpfen sowie Polarisierungen zwischen Arm und Reich zu vermindern.

  • Der 1. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2001 erfasste die Situation bis 1998,
  • 2005 folgte der 2. Armuts- und Reichtumsbericht, basierend auf Daten bis 2002/2003).
  • 2008 erschien der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
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Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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