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  6. Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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„... Traditionell gehört damit die Aufrechterhaltung einer gerechten Ordnung zu den Pflichten der Herrschenden bzw. kommt den Beherrschten bei Unrecht ein Widerstandsrecht zu. Schwierigkeiten hinsichtlich der Gerechtigkeit ergeben sich nicht aus diesen allgemeinen Bestimmungen, sondern jeweils im konkreten Einzelfall: innenpolitisch z. B. bei der Frage, welche Aufgaben der Sozialstaat im einzelnen zu erfüllen hat (Vorsorge-, Nachsorge-, Nachtwächterstaat), in der internationalen Politik beispielsweise bei der Frage, welcher (z. B. Wohlstands-, Gesundheits-, Bildungs-)Unterschied zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern noch als gerecht beurteilt wird“

(SCHUBERT/KLEIN: Das Politiklexikon. Bonn 2001, S. 116 f.).

Gerechtigkeit in vorbürgerlichen Gesellschaften

Gerechtigkeit war in allen hoch entwickelten Herrschaftsverhältnissen, die seit der Antike vor der bürgerlichen Gesellschaft lagen (vorbürgerliche Gesellschaften), zunächst eine Forderung an das persönliche Verhalten einzelner Menschen und an das zu schaffende Recht. Seit ARISTOTELES wurde dabei

  • die austeilende Gerechtigkeit (jedem das Seine) und
  • die ausgleichende Gerechtigkeit (jedem das Gleiche)

unterschieden. Dabei bedeutet hier die Formel „jedem das Seine“ konkret, dass jedem gemäß seiner Stellung in der vorbürgerlichen Ordnung das „ihm Zukommende“ zuzuweisen ist – bei der Verteilung der Beute oder des gesellschaftlichen Reichtums. Offen bleibt dabei die Frage nach der Stellung des einzelnen Menschen innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung. Soll er aufgrund seines Seins, z. B. seiner Abstammung, oder aufgrund seines Handelns, etwa, weil er es verdient hat, seine Position in der Gesellschaft einnehmen?
Soziale Ungleichheiten wurden als „natürlich“ und damit unveränderlich im Sinne

  • einer Ständeordnung oder
  • einer biologischen Auswahl

angenommen. Damit war bis zur Aufklärung nicht einmal Rechtsgleichheit gegeben. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. Soziale Ungleichheiten wurden durch die „Barmherzigkeit“ der oberen Stände und durch die Vertröstung auf das Jenseits gemildert.

Die Forderung nach Gleichheit richtet sich in ihrem politischen Kern gegen Herrschaftsverhältnisse. In diesen liegt eine Art von Ungleichheit vor, die sich von allen anderen Arten der Ungleichheit durch ihren grundsätzlichen Charakter unterscheidet: Ein Mensch ist in einem gesellschaftlichen Verhältnis entweder Beherrschender oder Beherrschter. Es gibt zwar Ausdifferenzierungen der Hierarchie, aber keine Übergänge. Allenfalls ist ein Rollentausch in der Geschichte vorgekommen – und sei dies nur vorübergehend, wie bei den römischen Saturnalien.

Erst im Rahmen der Aufklärung entwickelte sich das Gleichheitsprinzip . Es war eines der drei Leitmotive der Französischen Revolution von 1789: Liberté, Égalité, Fraternité (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit). Gleichheit bezeichnet das demokratische Grundprinzip, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (die rechtliche Basis hierfür ist in der Bundesrepublik der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG).

Gerechtigkeit in der bürgerlichen Gesellschaft

Die moderne bürgerliche Gesellschaft stellt die Kategorie der Gerechtigkeit unter das Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen). Allerdings vollzieht sich immer auch eine – grundsätzlich marktvermittelte – Reproduktion bestehender bürgerlicher Herrschaftsverhältnisse. Konkret vollzieht sich der gesellschaftliche Verkehr der Individuen in der modernen bürgerlichen Gesellschaft unter der Voraussetzung der verfassungsrechtlichen Gleichheit aller als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

An die Stelle der traditionellen Fragestellungen der Verteilungsgerechtigkeit und der Zuweisung eines Platzes in der gesellschaftlichen Hierarchie tritt in der modernen bürgerlichen Gesellschaft die Frage nach dem legitimen Ursprung der individuellen Aneignung von Privateigentum bzw. nach den Voraussetzungen und den Grenzen dieser privaten Aneignung.
Die Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert – bestimmt durch die Soziale Frage – formulierte daher Forderungen, das grundlegende Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital

  • durch Reformen umzugestalten oder
  • durch eine Revolution zu überwinden

und nicht etwa, es gerecht auszugestalten. Den Ausgangspunkt bildete dabei die Konkretisierung der Rechtsforderungen der Französischen Revolution. So wurden aus dem Grundsatz „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ konkrete sozialpolitische Forderungen wie

  • das „Recht auf Versorgung“ und
  • das „Recht auf Arbeit“ sowie
  • das allgemeine Prinzip der Solidarität

aller weiterhin Ausgebeuteten und Beherrschten begründet. Durch die Erfolge der Arbeiterbewegung von etwa 1890 bis zu den 1920er-Jahren und die Folgen des Ersten Weltkrieges wurde die herrschende bürgerliche Ordnung tief erschüttert. Daraus leiteten konservative und bürgerliche Kräfte die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit ab. Sie lief darauf hinaus, einerseits das Risiko absoluter Verarmung zu verringern und andererseits die Forderungen lohnabhängiger Leistungsträger nach „gutem Lohn für gute Arbeit“ zu befriedigen. Ohne die grundlegende Struktur der bürgerlichen Gesellschaft zu thematisieren, wurde so eine wesentliche Stabilisierung dieser Ordnung angeschoben.

Soziale Gerechtigkeit – ein philosophischer Aspekt

Soziale Gerechtigkeit ist immer mit Situationen sozialer Ungleichheit verbunden, also mit einem Zustand, in dem die verfügbaren Güter und Lebenschancen zwischen den Menschen ungleich verteilt sind. Aber nicht bei jeder Ungleichheit ertönt der Ruf nach Gerechtigkeit. Nur wenn Ungleichheiten aus vollzogenen oder unterlassenen Entscheidungen resultieren, beginnen Menschen auch über Gerechtigkeit nachzudenken. In diesem Sinne scheint die Möglichkeit der Zuschreibung von personeller Verantwortung entscheidend zu sein, um überhaupt von Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit sprechen zu können.

Gerechtigkeitsfragen als philosophischer Aspekt ergeben nur dann einen Sinn, wenn weder eine extreme Mangellage für alle Menschen besteht, noch alles im Überfluss vorhanden ist. Die Bedeutung dieser Knappheitsbedingung ist offensichtlich: Gäbe es nur so wenig Ressourcen zu verteilen, dass sowieso niemand genug erhalten könnte, wäre es müßig, nach Gerechtigkeit zu fragen. Aber auch im Schlaraffenland wäre der Gedanke an eine gerechte Verteilung unsinnig.

Weil die Menschen miteinander kooperieren, um dadurch der Knappheit ihrer Ressourcen zu entgehen, entsteht ein Verteilungskonflikt um das Produkt ihres gemeinsamen Schaffens. In modernen Gesellschaften ist es jedoch nicht möglich, dass jedes Verteilungsproblem von allen Betroffenen besprochen und gemeinsam entschieden wird. Die Lösung von Verteilungsproblemen geschieht vielmehr im Rahmen sozialer Institutionen und nach bestimmten Regeln, die den Einzelnen von der Notwendigkeit ständiger Einzelentscheidungen entlasten.
Das demokratische Grundprinzip der Gleichheit, d. h., alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, gilt allgemein als notwendige Voraussetzung, um überhaupt gerechte Zustände erreichen zu können. Bei den konkreten Verteilungsprinzipien konkurrieren drei Positionen:

  • Bedürftigkeitsprinzip,
  • Gleichheitsprinzip,
  • Leistungsprinzip.

Für die Gestaltung sozialer Institutionen in modernen Demokratien ist, trotz der widersprüchlichen Positionen, die Frage nach dem geeigneten Verteilungsprinzip zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit von grundlegender Bedeutung. Soziale Institutionen gelten dabei als der Ort von Verteilungsentscheidungen. Vor allem durch die Wirtschaftsordnung und das Rechtssystem wird der Rahmen für jede einzelne Verteilungsentscheidung festgelegt.

Die Bürger erheben den Anspruch nach gerechter Verteilung gesellschaftlicher Güter. In dieser Forderung drückt sich der Wunsch aus, bei der Güterverteilung die Ansprüche aller Bürger in gleichem Maße zu berücksichtigen. Die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit ist also unmittelbar mit dem Gleichheitsideal moderner Demokratien verknüpft. Dies bedeutet aber nicht, dass soziale Gerechtigkeit mit einer Gleichverteilung aller gesellschaftlichen Güter identisch ist. Vielmehr kann eine Güterverteilung auch dann als sozial gerecht gelten, wenn sie ungleich ist – etwa dann, wenn sie das Ergebnis von Chancengleichheit ist oder aus der Anwendung des Leistungsprinzips erwächst.

„Chancengleichheit: Sozialpolitische Maxime, die für alle Bürger unabhängig von ihrer sozialen Herkunft das Recht auf gleiche Lebens- und Sozialchancen in Ausbildung und Beruf fordert. Die von der SPD Anfang der sechziger, von der CDU Anfang der 70er-Jahre aufgenommene Maxime fordert für alle zumindest gleiche Startchancen, d. h. Zugang zu allen Bildungs- und Ausbildungsgängen und ggf. eine materielle Unterstützung, um diese wahrnehmen zu können. Chancengleichheit setzt damit den Schwerpunkt auf die individuellen Ausgangsbedingungen und das Bildungsangebot und stellt insofern auch eine Absage an umfassendere, weitergehende Gleichheitsforderungen dar“
(SCHUBERT/KLEIN: Das Politiklexikon. Bonn 2001, S. 62).

Soziale Gerechtigkeit – eine politische Aufgabe

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist.
Seit den 1990er-Jahren ist in allen westlichen Industriestaaten die Bedeutung der Sozialen Frage aufs Neue gewachsen. Der Konflikt um die zukünftige Rolle des Sozialstaates sowie das Maß an sozialer Gerechtigkeit unter den Bedingungen der Globalisierung hat auch in der Bundesrepublik zu gegensätzlichen Antworten geführt. Die politische Auseinandersetzung zeigte sich in der Interpretation der Begriffe

  • Kernsozialstaat und
  • aktivierender Sozialstaat.

Bei allen Unterschieden und diversen Übergängen ist in beiden Positionen die Tendenz zur Grundversorgung sowie zur Individualisierung und Privatisierung in einer Zeit zunehmender Risiken und Bedrohungen sichtbar. Durch ein „Zurückschneiden“ des Sozialstaates und deutlichere soziale Ungleichheit soll ein Anreiz zu größerer wirtschaftlicher Dynamik geschaffen werden.
In großen Teilen der Bevölkerung ist dagegen der Wunsch nach einer zeitgemäßen Neubelebung sozialstaatlicher Aktivitäten lebendig. Diese Hoffnungen und Erwartungen sind mit tief verwurzelten sozialstaatlichen Normen und Orientierungen in Deutschland verbunden. Nach wie vor spielt in der politischen Kultur der Bundesrepublik der Anspruch, der Staat möge für einen gewissen sozialen Ausgleich sorgen, statt die materiellen Ungleichheiten noch weiter zu verschärfen, eine entscheidende Rolle.
Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen. Dabei spielen drei Bewertungsaspekte für die Bürgerinnen und Bürger eine entscheidende Rolle:

  • die Verteilungsordnung,
  • die Bewertung des eigenen Einkommens,
  • die gesellschaftliche Einkommensverteilung.

Werden alle drei Aspekte von den Bürgerinnen und Bürgern als ungerecht empfunden, bestehen große Gefahren für die Stabilität der Gesellschaft.

„... Nun, ‚weil immer noch Arbeitslosigkeit herrscht‘, weitere tiefe Schnitte, die Fortsetzung des kollektiven Abstiegs zu fordern, verstößt gegen den Gerechtigkeitssinn und den gesunden Menschenverstand in der Bevölkerung ... Es gibt für die großen Volkswirtschaften dieser Welt nur offensive Lösungen. Fällt der amerikanische ‚consumer of last resort‘ aus, sind die ‚tiefen Schnitte‘ in die sozialen Systeme und der Druck auf möglichst niedrige Lohnsteigerungen als Ersatz für Wirtschaftspolitik das Einfallstor für Deflation und Depression. Je tiefer der Schnitt und je größer das Land, um so größer die Gefahr für die Weltwirtschaft als Ganzes. Offensive Lösungen dagegen bedeuten mehr Investitionen und mehr Nachfrage“
(FLASSBECK: Markt und Gerechtigkeit. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 12/1999, S. 1455 f.).

Nach einer repräsentativen Befragung der Bertelsmann Stiftung 2007 zum Thema „Soziale Gerechtigkeit“ hat der Wirtschaftsaufschwung der vergangenen Jahre nicht zu einer größeren Gerechtigkeit bei der Verteilung der Einkommen geführt. Nur noch 15 % der befragten Bundesbürger geben an, das Einkommen sei gerecht verteilt (2006: 28 %). Die Studie stellt Umfrageergebnisse und Interpretationen zu folgenden Aspekten dar:

  • Leistungsgerechtigkeit,
  • Familiengerechtigkeit,
  • Chancengerechtigkeit,
  • Generationengerechtigkeit,
  • Verteilungsgerechtigkeit.

Die Verteilungsgerechtigkeit sehen die Bundesbürger am wenigsten realisiert. Als Auswege werden

  • von 74 % die Bekämpfung der Kinderarmut,
  • von 72 % die steuerliche Entlastung der Geringverdiener,
  • von 69 % die Einführung von Mindest- bzw. Kombilöhnen,
  • von  67 % die Abschaffung von Steuerschlupflöchern genannt.

Relativ geringere Zustimmung erfahren dagegen die stärkere Belastung von Unternehmensgewinnen (37 %), die Wiedereinführung der Vermögenssteuer (35 %), die Erhöhung der ALG-II-Leistungen (28 %), die Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer (26 %).

Chancengerechtigkeit wird

  • von 81 % der Befragten in einer Ausbildungsplatzgarantie für Schulabgänger (81 %) gesehen.
  • 60 % sind für eine bessere Förderung der Kinder im Vorschulalter,
  • 58 % unterstützen eine verbesserte Gleichstellung von Männern und Frauen und
  • 53 % die Abschaffung von Studiengebühren.
  • Die Förderung und Integration von Migranten wird von 27 % der Befragten für wichtig gehalten.

Generationengerechtigkeit heißt für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Reformen der sozialen Sicherungssysteme.

  • Für eine Reform des Renten- und Gesundheitssystems sprechen sich 81 % der Befragten aus.
  • Größere Hilfen beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge und mehr Geld für Bildung und Ausbildung wollen jeweils 68 %,
  • eine stärkere Familienförderung unterstützen 64 % der Befragten.

Eine deutliche Mehrheit (57 %) der befragten Bürgerinnen und Bürger sieht in den skandinavischen Ländern das Vorbild für mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland. Die Erfolge der sozialpolitischen Reformen in Skandinavien werden auch durch internationale Gerechtigkeitsstudien bestätigt. Nur noch eine Minderheit (5 %) der Befragten nennt Deutschland als das entwickelte Industrieland, das ihren Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit am nächsten kommt. Über 69 % der Befragten schätzen die USA als ein entwickeltes Industrieland mit der geringsten sozialen Gerechtigkeit ein. Insgesamt werden die Gerechtigkeitsvorstellungen des angelsächsischen Wirtschafts- und Sozialmodells von der Mehrheit der Befragten eindeutig abgelehnt.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/leitprinzip-soziale-gerechtigkeit (Abgerufen: 23. May 2025, 16:49 UTC)

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Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung

Die Größe und der strukturelle Aufbau der Bevölkerung Deutschlands ergeben sich aus dem Zusammenwirken von

  • Geburten (Fruchtbarkeit),
  • Todesfällen (Sterblichkeit) und
  • der Aus- und Einwanderung.

Die Bevölkerungsentwicklung wirkt sich auf die verschiedenen Gesellschaftsbereiche, wie Jugend, Berufsleben, Alter aus. Mit ihr befassen sich unterschiedliche Politikfelder.

Bevölkerungspolitik im engeren Sinne kann eine korrigierende Rahmensteuerung der Geburten- und Wanderungsentwicklung entsprechend den gesellschaftspolitischen Leitvorstellungen und Werten versuchen. Sie kann die Geburtenentwicklung mithilfe von Informationen, Beratung und medizinischer Versorgung unterstützen und beispielsweise über steuerliche Vergünstigungen und einen Familienlastenausgleich positive Anreize setzen. Ähnlich lassen sich die sozialen und integrativen Rahmenbedingungen der Zuwanderung gestalten, so durch die Ausländer- und Asylpolitik.

Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff Familie wird das Zusammenleben von Eltern (Ein-Eltern- und Zwei-Eltern-Familie) mit ihren Kindern verstanden. Ehepaare ohne Kinder sowie Alleinlebende (Single) stellen eine spezifische Lebensform dar.
Ein wesentliches Politikfeld ist die Familienpolitik. Familienpolitik bezeichnet die gesamten Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf die Gestaltung und Größe der Familie versucht, so z. B. durch Schaffung von familiengerechten Wohnungen, steuerlichen Entlastungen oder Kindergeld. In Entwicklungsländern wird diese Politik meist als Bevölkerungspolitik betrieben.

Die Familie stellt heute vor allem ein Gegengewicht zur nüchternen, oft stark von Entfremdung geprägten Berufswelt dar, indem sie der Raum ist, wo Entspannung, Geborgenheit, Wärme, gefühlsmäßige Wertschätzung herrschen. Deshalb ist die Familienpolitik in Deutschland darauf gerichtet, die wesentlichen Funktionen der Familie zu erhalten und zu stärken. Diese Funktionen sind neben den genannten vor allem die Erziehung der Kinder, die Vermittlung von Normen und Werten, die Aneignung gesellschaftlichen Rollenverhaltens durch die Identifikation der Kinder mit den Eltern.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Familienpolitik.

Revolution der Lebensdauer

In der Bevölkerung Deutschlands laufen nach bevölkerungsstatistischen Berechnungen zwei Entwicklungen parallel:

  • Die Zahl der 60-Jährigen wird zwischen 1989 und 2050 um rund 10 Mio. Menschen zunehmen, während zur gleichen Zeit
  • die Zahl der 20- bis 60-Jährigen um 16 Mio. sinken wird.

Zuwachs und Rückgang stehen sich gegenüber. Die Zahl der über 80-Jährigen wird besonders schnell von drei Mio. auf rund 10 Mio. steigen. Die Alterung der Bevölkerung geht auf die erheblich längere Lebensdauer und eine niedrige Geburtenhäufigkeit zurück. Sie ermöglicht neue Formen der individuellen Lebensplanung und Lebensgestaltung.

Ausländerpolitik nach dem Zuwanderungsgesetz

In einem überparteilichen Konsens wurde nach vierjährigen parlamentarischen Beratungen im Juli 2004 das Zuwanderungsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Am 5. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt es am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Zuwanderungsgesetz ist vorläufiger Endpunkt einer Jahrzehnte geführten innenpolitischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik über ihre Ausländerpolitik. Mit dem neuen Gesetz ist auch gegen den jahrelangen konservativen Widerstand rechtlich verankert, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Im Rahmen einer politischen Neuorientierung von der Ausländer- zur Migrationspolitik – eingeleitet von der rot-grünen Regierungskoalition – ist das Zuwanderungsgesetz ein wichtiger zweiter gesetzgeberischer Schritt, nach Einführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000. Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Zuwanderung politisch zu gestalten, zu steuern und zu begrenzen. Im Vordergrund stehen dabei die nationalen Interessen der Bundesrepublik, insbesondere ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktinteressen, und die humanitären Verpflichtungen.
Das Zuwanderungsgesetz widerspiegelt die Wirklichkeit der Bundesrepublik im Jahr 2004. Letztlich entscheidend ist, dass die im Gesetz angelegten Möglichkeiten und Perspektiven der Integration ausländischer Menschen, der Toleranz gegenüber dem Fremden, der gesellschaftlichen und kulturellen Bereicherung, von Deutschen und Zuwanderern gewollt und genutzt werden. Für ein entsprechendes gesellschaftliches Klima stehen künftig die politischen Parteien in größerer Verantwortung.

Multikulturelle Gesellschaft

Das Zeitalter der Globalisierung ist auch gekennzeichnet durch den Wandel der national-homogenen Gesellschaft zu einer Gesellschaft mit einem breiten Spektrum an Subkulturen, Weltanschauungen und Religionen. Der Begriff multikulturelle Gesellschaft zeigt sowohl das Erfordernis als auch die Probleme der Integration oder Assimilation von Bürgern unterschiedlicher ethnischer oder religiöser Herkunft auf.

Multikulturelles muss sich im Zusammenleben der Menschen oft durchsetzen in Auseinandersetzung mit Demokratiedefiziten und Frauenfeindlichkeit, mit Korruption, Alkoholismus und Drogenmissbrauch.
In Demokratien, wie der Bundesrepublik Deutschland, besteht ein Problem darin, wie die Tatsache der Begegnung und Vermischung verschiedener kultureller Einflüsse von Personen, sozialen Gruppen, Parteien wahrgenommen wird (einseitig oder differenziert), wie sich insbesondere Entscheidungsträger dieser Entwicklung praktisch stellen, ob sie eine ethnisch-kulturelle Vielfalt fördern oder behindern.

Die wechselseitige Akzeptanz und Beeinflussung der Kulturen zeigt heute eine ganze Reihe von Dimensionen, die gleichzeitig auftreten und untrennbar miteinander verbunden sind: lokale (kommunale), regionale, national-staatliche, europäische, eurasiatische, globale.

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