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Grundströmung Sozialismus

Der Sozialismus entwickelte sich als breite Grundströmung im frühen 19. Jh. als Gegenbewegung zu den Theorien des Liberalismus und den gesellschaftlichen Verhältnissen im Industriekapitalismus (Verelendung der Arbeiter, soziale Frage). Inspiriert von den Forderungen der Französischen Revolution (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) zielten sozialistische Denker auf Gerechtigkeit und Solidarität als Voraussetzung der Freiheit aller Menschen. Politisch manifestierten sich sozialistische Ideen in der Arbeiterbewegung, die für bessere Lebensbedingungen der abhängigen Lohnarbeiter und ihre gerechte Teilhabe am gesellschaftlich produzierten Reichtum kämpfte.

Die politische Lehre des Sozialismus strebt danach, die gesellschaftlichen Verhältnisse mit dem Ziel der sozialen Gleichheit und Gerechtigkeit grundlegend zu verändern. Zu unterscheiden sind drei Dimensionen des Sozialismus (Ideen und Denkmodelle, Bewegungen und Parteiorganisationen, realisierte Herrschaftssysteme), aber auch verschiedene historische Entwicklungsperioden und Ausprägungen. Die theoretischen Konzeptionen des Sozialismus sind sehr vielfältig; die wichtigsten sozialistischen Strömungen sind:

  • Frühsozialismus („utopischer Sozialismus“),
  • Marxismus („wissenschaftlicher Sozialismus“),
  • orthodoxer Marxismus/Kommunismus und
  • demokratischer Sozialismus/Sozialdemokratie.
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Staat und Wirtschaft

Staatliche Instanzen wirken auf die Wirtschaftsentwicklung, um bestimmte politische Zielsetzungen zu realisieren und in marktwirtschaftlichen Ordnungen auf die Struktur, den Ablauf und die Ergebnisse des arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesses Einfluss zu nehmen.
Die Einflussnahme wird geprägt von

  1. Ordnungspolitik,
  2. Stabilisierungspolitik und
  3. Verteilungspolitik.
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Freie Marktwirtschaft – Soziale Marktwirtschaft

Die Marktwirtschaft als eine Grundform der Wirtschaftsordnungen charakterisiert eine sich über den Markt regulierende Wirtschaft. Sie ergibt sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage.

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Öffentliche Unternehmungen und Betriebe

Innerhalb der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland existiert eine große Bandbreite verschiedener Eigentumsformen. Sie reicht vom klassischen Handwerksbetrieb in Familienbesitz bis zum global agierenden Konzern. Vorherrschend ist in der Bundesrepublik das Privateigentum an den Produktionsmitteln (Fabriken, Grund und Boden). Aber auch der Bund, die Länder und die Gemeinden treten als Eigentümer in unterschiedlichen Rechts- und Organisationsformen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen auf (Bahn, Post, Telekommunikation, Sparkassen, Stadtwerke ...).

Betriebe sind organisierte Wirtschaftseinheiten, in denen Güter und/oder Dienstleistungen zur Bedürfnisbefriedigung Dritter produziert und vertrieben werden. Privat-rechtliche Betriebe haben private Kapitalgeber und sind auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Öffentliche Betriebe sind gemeinwirtschaftlich orientiert und sollen – möglichst kostendeckend – einen öffentlichen Bedarf befriedigen.
Seit den vergangenen Jahrzehnten ist in den westlichen Industrieländern ein Rückzug des Staates aus seiner Unternehmerrolle zu beobachten. Es vollzog sich ein Wandel vom keynesianischen Wirtschaftsmodell, das durch schuldenfinanzierte staatliche Ausgabenprogramme Nachfrage schaffen sollte, hin zu einem angebotsorientierten neoliberalen Wirtschaftsmodell, also: weniger Staat – mehr Markt.

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Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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