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Organisation und Verfahren der Gerichte

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 GG ein Rechtsstaat. Damit der Bürger sein Recht erstreiten kann, ist es erforderlich, dass es Gerichte gibt, vor denen er seine Ansprüche geltend machen kann. Genauso wichtig sind die Strafgerichte, vor denen der Staat dem straffälligen Bürger dessen Schuld beweisen muss, um ihn bestrafen zu können. Dies alles setzt in einem Rechtsstaat ein geordnetes, für alle Beteiligten vorhersehbares Verfahren voraus. Dazu zählt auch, dass die Zuständigkeit der Gerichte geregelt ist, sodass nicht beispielsweise das Verwaltungsgericht auch Ehen scheidet und das Arbeitsgericht Strafen ausspricht. Dies alles gehört zum großen Komplex der Gerichtsverfassung in Deutschland.

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Grundprinzipien der Verfassung

Grundprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind:

  • Unantastbarkeit der Menschenwürde als Fundamentalnorm des Grundgesetzes,
  • Republik als Staatsform für Bund und Länder,
  • Demokratie als Herrschaftsform,
  • Rechtsstaatlichkeit,
  • Bundesstaatlichkeit,
  • Sozialstaatlichkeit.
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Politik-Professionalisierung: Pro und Kontra

Mit den gestiegenen Aufgaben im modernen Sozial- und Rechtsstaat und der daraus resultierenden Arbeitsteilung und Spezialisierung haben sich Abgeordnete und Regierende von neben- zu hauptberuflichen Politikern entwickelt. Die hohe Arbeitsbelastung der Politiker lässt sich nicht mehr mit kurzen Sitzungsperioden des Parlaments und langen Kabinettsferien organisieren. Die Professionalisierung der Politik birgt Chancen und Risiken. Sie wird in der Öffentlichkeit eher kritisch und ablehnend gesehen.

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Widerstandsrecht

Das Widerstandsrecht in der Bundesrepublik ist im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 geregelt. Dort wird jedem Bürger „gegen jeden, der es unternimmt, diese [die bundesrepublikanische] Ordnung zu beseitigen“, das Recht zum Widerstand zugesprochen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Beim Widerstandsrecht handelt es sich um ein Notwehrrecht zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Rechtsordnung, welches allerdings engen Grenzen unterliegt und nur bei offensichtlicher Bedrohung angewendet werden darf.

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Aufgaben und Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Im Aufbau der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Stellung ein.
Das Bundesverfassungsgericht wurde von der verfassungsgebenden Versammlung als übergeordnete Rechtsinstanz zum umfassenden Schutz des Rechtsstaates eingerichtet (Rechtssicherheit für den Bürger, Verhinderung der Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch den Staat). Neben den anderen Staatsgewalten ist es ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan, das keiner anderen Behörde untersteht.

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Freie Demokratische Partei

Die Freie Demokratische Partei (FDP) ist die politische Partei des deutschen Liberalismus. Mit ihrer Gründung 1948 wurde die traditionelle Spaltung im National- und Linksliberalismus überwunden. Programmatisch geht es der Partei um die Wahrung der Bürgerrechte und des Rechtsstaats, eine liberale Wirtschaftsverfassung auf der Grundlage eines freien Unternehmertums und um einheitsstaatlich orientierte Politik (Unitarismus). Wähler und Mitglieder kamen zunächst aus dem alten, dann dem neuen Mittelstand. In der Geschichte der Bundesrepublik ist die FDP ist als dritte Kraft Koalitionen sowohl mit der CDU/CSU als auch mit der SPD eingegangen (Mehrheitsbeschafferin).

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Friedrich August von Hayek

* 08. Mai 1899 in Wien (Österreich)
† 23. März 1992 in Freiburg/Breisgau (Deutschland)

HAYEK war ein entschiedener Befürworter der Marktwirtschaft und ein Gegner von staatlichen Eingriffen in die Wirtschaftsprozesse.

Er beteiligte sich an der Debatte über die theoretische Möglichkeit einer sozialistischen Wirtschaftsrechnung und die Erfolgsaussichten einer zentralen Planwirtschaft. Ebenso wie zuvor VON MISES räumte VON HAYEK der staatlichen Wirtschaftssteuerung keine Erfolgsaussichten ein. Dagegen sah er den entscheidenden Vorteil in der Marktwirtschaft.
Den Preismechanismus sah er als wesentliches Kommunikationsmedium.

Von zentraler Bedeutung war weiterhin der Wettbewerb, der systematisch zur Aufdeckung neuen Wissens führt („Entdeckungsverfahren“). Nur eine dezentrale, auf dem Wettbewerbsprinzip aufgebaute Marktwirtschaft sei somit in der Lage, das fundamentale Wissensproblem zu lösen.

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Grundströmung Konservatismus

Der Konservatismus entfaltete sich im frühen 19. Jh. als politische Gegenbewegung zu liberalen und demokratischen Ideen der Aufklärung, insbesondere gegen ihre Ausformung und Radikalisierung in der Französischen Revolution. Die konservative Lehre zielt darauf, das Bewährte der bestehenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ordnung im Grundsatz zu erhalten und traditionelle Werte, Strukturen und Institutionen zu schützen (Traditionalismus).

Die sozialen Träger waren zunächst vor allem Feudaladel und Kirche, die sich mit der Gefahr ihres Machtverlusts konfrontiert sahen. Im 19. Jh. wurde der Konservatismus neben Liberalismus und Sozialismus zur dritten großen Denkströmung dieser Zeit. Konservative Denker lehnen das individualistische Denken des Liberalismus und den Vernunftoptimismus der Aufklärung ab und betonen stattdessen die Bedeutung historisch gewachsener Institutionen, geschichtlicher Traditionen und christlicher Werte. Die verschiedenen Ausprägungen des Konservatismus zeigen Annäherungen an liberale und soziale Ideen, aber auch Verbindungen zum Nationalismus.

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Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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