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Arbeitsmarktpolitik

Das Ziel staatlicher Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ist die Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes. Dabei gilt es, die Zahl der Erwerbstätigen zu erhöhen (quantitatives Ziel) und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern (qualitatives Ziel). Nur so gelingt es, das wirtschaftliche Wachstum und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu fördern.
Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik können in

  • aktive Arbeitsmarktförderung,
  • aktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen und in
  • passive Arbeitsmarktpolitik

eingeteilt werden.

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Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsvermittlung und Integrationsmaßnahmen sind die Kernaufgaben aktiver Arbeitsförderung. Dadurch sollen regionale und qualifikationsbezogene Defizite am Arbeitsmarkt behoben werden. Ziel der Arbeitsmarktpolitik muss Vollbeschäftigung sein. Nur im Zusammenspiel mit Finanz-, Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik kann diese Zielstellung erreicht werden. Aktivierende Maßnahmen der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind am Bedarf der Unternehmen und der Arbeitssuchenden auszurichten. Grundlage dafür muss die Konzentration auf Personengruppen mit eingeschränkter Beschäftigungsfähigkeit sein, die Stärkung der Eigenverantwortung durch geeignete Maßnahmen, die Individualisierung des Instrumentariums und die Ausrichtung aller Maßnahmen auf den ersten Arbeitsmarkt.

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