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Gewaltenteilung: parlamentarische Demokratie

Neben dem Rechtsstaatsprinzip und der Volkssouveränität ist die Gewaltenteilung die dritte wesentliche Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Ordnung, die besagt, dass die Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen aufgeteilt wird, um durch eine gegenseitige Kontrolle der Gewalten sowohl die Konzentration als auch den Missbrauch von Macht zu verhindern. Nach der klassischen Definition verteilt sich die Staatsgewalt auf drei Träger: Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Schon in der Antike entwickelten Denker die Lehre der gemischten Verfassung. In der Neuzeit begründeten JOHN LOCKE und CHARLES DE SECONDAT MONTESQUIEU das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist das Kernstück der freiheitlich-demokratischen Verfassungslehre.

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von „checks and balances“ verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Handlungen der jeweils anderen Gewalt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.

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Wissenstest, Demokratie in Deutschland II

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Grundtypen von Herrschaftsformen

Die in der Gegenwart bestehenden Herrschaftsformen können nach zwei Grundtypen unterschieden werden:

  • konstitutionelle Demokratie (demokratischer Verfassungsstaat) und
  • Autokratie/Diktatur (Einzelherrschaft).

Diese Unterscheidung erfolgt anhand bestimmter Unterscheidungskriterien, zumeist historisch-empirisch nach den Strukturen der Institutionen, Verfahren und Normen (Strukturtypologie).
Die so genannte Herrschaftsmessung erfasst in verschiedenen internationalen Projekten die Veränderungen, die sich im Leistungsprofil der Herrschaftsformen nach Ländern und Jahren vollziehen.

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Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu

* 18.01.1689 Château de la Brède (bei Bordeaux)
† 10.02.1755 Paris

Der französische Philosoph, Staatsrechtler und Historiker CHARLES DE MONTESQUIEU gilt mit seiner Theorie der Gewaltenteilung als Stammvater europäischer Demokratie. Er legte seine Gedanken in seinem Hauptwerk „De l'esprit des lois“ dar. Dabei hatte er besonderes Augenmerk auf die „politische Freiheit des Bürgers.“ Er definiert diese als „jene Ruhe des Gemüts, die aus dem Vertrauen erwächst, das ein jeder zu seiner Sicherheit hat“. Ziel politischer Herrschaft muss also die Sicherung der bürgerlichen Freiheit sein: Kein Träger einer Gewalt dürfe deshalb zugleich Träger einer anderen sein, denn sonst könne dieser die Gewalt tyrannisch einsetzen.

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