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Digital Rights Management

Digital Rights Management – die Verwaltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an Musik in digitaler Form – ist im Zeitalter des Musik-Downloads aus dem Internet, der MP3-Player und selbstgebrannten Musik-CDs zu einem zentralen Problem der Musikwirtschaft geworden. Am Umgang mit dem geistigen Eigentum und abgeleiteten Rechten in digitaler Form wird sich nicht nur die Zukunft der Musikwirtschaft und der Musik, sondern die Zukunft der digitalen Kultur insgesamt sowie des Internets als Kommunikations- und Informationsplattform entscheiden.

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Konzert als Institution

Der Begriff „Konzert“ ist doppeldeutig. Er bezieht sich sowohl auf die Gattung wie auf die Institution Konzert. Das dem Begriff „Konzert“ zugrunde liegende lateinische Wort „concertare“ heißt sowohl „wetteifern, kämpfen, streiten, disputieren“ als auch „mit jemandem zusammenwirken“. Das daraus abgeleitete italienische concertare („Concerto“) erhielt die Bedeutung: „etwas miteinander in Übereinstimmung bringen, vereinigen“. „Wetteifern“ hat durchaus mit Kampf und Konkurrenz auf einem Markt zu tun. Beide Male ist das Miteinander verschiedener Partner im Ensemble gemeint.

Die Institution Konzert hat zwei Hauptquellen. Zum einen entsteht sie vor allem im 17. Jh. in Formen wie dem Collegium musicum als bürgerliche Vereinigung, bei der mehrere Musikliebhaber gemeinsam und gesellig miteinander musizieren, oft unter Mitwirkung professioneller Musiker. Zum anderen bildet sich das Konzert als professionelle, von Virtuosen oder kommerziell Interessierten organisierte Veranstaltung heraus.

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Musik als Industrie

Musik ist nicht nur eine Kunst, sondern sie ist im Verlauf des 19. Jh. auch zu einer Industrie geworden. Der industrielle Prozess, der sich mit der Produktion und dem Vertrieb von Notendrucken und später Tonträgern auf industrieller Grundlage herausbildete, steht nicht etwa neben der Musik, sondern diese wird in zunehmendem Maße zum Resultat dieses Prozesses. Die Musik ist der Musikindustrie nicht etwa vorausgesetzt, sondern vielmehr zu deren Produkt geworden.

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Musikalisches Urheberrecht

Das musikalische Urheberecht ist ein komplexes Gesetzeswerk, das die Rechte des Urhebers (Komponist, Textautor) an seinem Werk, insbesondere die Ansprüche, die sich aus der Nutzung seines Werkes durch Dritte ergeben, regelt.

Der in Deutschland 1837 in Kraft gesetzte allgemeine Urheberschutz wurde 1901 durch ein spezielles musikalisches Urheberrecht ergänzt, das entsprechend den Erfordernissen der fortschreitenden Entwicklung, insbesondere auf dem Gebiet der Reproduktionstechnik, regelmäßig fortgeschrieben wurde. Bei der Wahrnehmung der musikalischen Urheberrechte wird zwischen

  • „großem Recht“ (Bühnenwerk, kollektive Rechtewahrnehmung) und
  • „kleinem Recht“ (nichtdramatisches Musikwerk, individuelle Wahrnehmung der Rechte) unterschieden.

Das musikalische Urheberrecht liefert der Musikentwicklung die rechtliche Grundlage und ist eine der Säulen, auf denen das Musikleben in seinen wirtschaftlichen Dimensionen ruht.

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Neue Sachlichkeit

Die „Neue Sachlichkeit“, ein Schlagwort der 1920er-Jahre, ist besonders im deutschsprachigen Raum die zentrale und charakteristische Strömung der Zeit seit etwa 1923. Wie der Name andeutet, setzt sich die „Neue Sachlichkeit“ ab von vorausgegangenen Strömungen einer betonten Subjektivität wie dem Expressionismus, aber auch von rebellischen Strömungen wie Futurismus und Dadaismus. Eine internationale und noch länger wirkende Parallele ist der Neoklassizismus. Die „Neue Sachlichkeit“ versucht, die unmittelbare Gegenwart künstlerisch darzustellen, ungeschminkt, betont rational, eben „sachlich“.

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Rock ‘n’ Roll

Der Begriff Rock ’n’ Roll bezeichnete in den 1950er-Jahren ein Sammelsurium verschiedenartiger Formen der populären Musik der USA, denen gemeinsam war, dass sie bei Jugendlichen aus den weißen Mittelschichten, den Teenagern, großen Widerhall fanden. Im Nachhinein ist der Begriff dann aber auf einen von Country Music und Rhythm & Blues gespeisten Ausschnitt daraus festgelegt worden, der sich vor allem mit den Namen von ELVIS PRESLEY (1935–1977) und BILL HALEY (1925–1981) verbindet. Rock ‘n’ Roll selbst war musikalisch jedoch weit vielgestaltiger.

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Swing

Swing ist ein in der zweiten Hälfte der 1920er-Jahre entstandener Jazzstil, der sich vor allem in den Big Bands der afroamerikanischen Bandleader

  • FLETCHER HENDERSON (1898–1952) und
  • DUKE ELLINGTON (1899–1974) herausgebildet hat.

Ab Mitte der 1930er-Jahre wurde durch die spektakulären Erfolge des Orchesters von BENNY GOODMAN (1909–1986) daraus ein Massenphänomen, das die Jugend der damaligen Zeit in seinen Bann zog und mit einer Reihe wilder Tanzmoden verbunden war. Eingeleitet wurde diese Entwicklung durch die – zunächst um des Schauwerts willen – vereinzelt vorgenommene Erweiterung der kleinen Jazz-Ensembles auf die Ausmaße einer Big Band. Das zog zwangsläufig Veränderungen nach sich.

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Unterhaltungsmusik

Unterhaltungsmusik ist ein Sammelbegriff für die verschiedenartigsten Formen von Hintergrundmusik, die sich ausschließlich funktional definieren, als Hintergrund zu oder für „Unterhaltung“. Was das jeweils ist oder sein kann, hängt sehr von den konkreten Bedingungen ab, und entsprechend unscharf ist der Begriffsgebrauch.

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