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Amerikanische Regierung

Die aus 50 weitgehend eigenständigen Bundesstaaten bestehenden USA sind eine präsidiale Bundesrepublik. Jeder Bundesstaat ist der Union durch die Anerkennung der Verfassung verpflichtet. Die Verfassung von 1787, die älteste noch gültige Verfassung der Welt, sichert das demokratische Grundprinzip der Gewaltenteilung und gewährt allen Bürgern der USA die gleichen Grundrechte.
Der mächtigste Mann im Staat ist der Präsident. Bei ihm liegt die exekutive Gewalt des Bundes. Er ist Regierungschef, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Staatsoberhaupt in einer Person.
Die Gesetzgebung, d. h. die legislative Gewalt, obliegt in den USA dem Kongress, einem Zweikammer-Parlament aus Senat und Repräsentantenhaus.
In der Parteienlandschaft der USA hat sich historisch ein Zweiparteiensystem herausgebildet. Dieses System wird von der Demokratischen und der Republikanischen Partei getragen.

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Abraham Lincoln

* 12.02.1809 in Hodgenville
† 15.04.1865 in Washington (D.C.)

ABRAHAM LINCOLN, 16. Präsident der Vereinigten Staaten, stammte aus einfachen Verhältnissen und war ein brillanter Redner und Taktiker. Er führte die amerikanischen Nordstaaten erfolgreich durch den Sezessionskrieg gegen die Konföderierten Staaten von Amerika. In der Ära der „Reconstruktion“ bemühte er sich um die nationale Einheit der USA. Präsident LINCOLN starb an den Folgen eines Attentats wenige Tage nach Ende des amerikanischen Bürgerkrieges. In den USA gilt er als Symbol für die Einheit der Nation, für die demokratischen Traditionen und für die Sklavenbefreiung. ABRAHAM LINCOLN steht für die politischen Tugenden der USA, wie er sie in der berühmten Rede von Gettysburg am 19.11.1863 formulierte.

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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) übt die Rechtsaufsicht über das gesamte Gemeinschaftsrecht aus. Seine Aufgabe ist die Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge. Jedes Mitgliedsland der EU ist mit einem Richter im EuGH vertreten. Seine Arbeit wird von acht Generalanwälten unterstützt.

Dem Gerichtshof ist ein Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet. Klagen der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaftsorgane werden vor dem Gerichtshof erhoben, während Klagen natürlicher oder juristischer Personen, mit denen Gemeinschaftsrecht angefochten wird, vor dem EuG erhoben werden. Nationale Gerichte können vom EuGH eine Vorabentscheidung verlangen, wenn sie in einem Verfahren Gemeinschaftsrechtsnormen anwenden müssen und Zweifel hinsichtlich deren Auslegung haben.

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