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Strahlungsgesetz von Stefan und Boltzmann

Bei Untersuchungen zur Lichtausbeute von Lichtquellen entdeckte der österreichische Physiker JOSEPH STEFAN (1835-1893) im Jahre 1879 einen Zusammenhang, der von dem deutschen Physiker LUDWIG BOLTZMANN (1844-1906) theoretisch begründet wurde und deshalb heute die Bezeichnung Strahlungsgesetz von STEFAN und BOLTZMANN oder stefan-boltzmannsches Gesetz trägt:

Die Strahlungsleistung eines Körpers hängt nur von seiner Temperatur und seiner Oberfläche ab. Es gilt:

P s = a ⋅ A ⋅ T 4 a = 5,67 ⋅ 10 − 8 W m 2 ⋅ K 4 (STEFAN-BOLTZMANN-Konstante) A Fläche , von der Strahlung ausgeht T Temperatur des strahlenden Körpers in Kelvin

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Zweiter Hauptsatz der Thermodynamik

Der zweite Hauptsatz der Thermodynamik, auch 2. Hauptsatz der Wärmelehre genannt, macht eine Aussage über die Richtung der Energieübertragung bei Vorgängen in Natur und Technik: Wärme geht niemals von selbst von einem Körper niederer Temperatur zu einem Körper höherer Temperatur über. Dieses Gesetz wurde von dem deutschen Physiker ROBERT CLAUSIUS (1822-1888) entdeckt. Für den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik gibt es eine Reihe von gleichwertigen Formulierungen. In einer sehr kurzen Form lautet er:
Ein Perpetuum mobile 2. Art ist unmöglich.

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Ludwig Eduard Boltzmann

* 20.02.1844 in Wien
† 05.09.1906 in Duino (heute Duino-Aurisina, bei Triest)

LUDWIG BOLTZMANN war ein österreichischer Physiker.
Er gilt als einer der Mitbegründer der kinetischen Gastheorie und fand die nach ihm benannte BOLTZMANN-Gleichung, indem er die Verteilung von Energie und Geschwindigkeit verschiedener Gasmoleküle ableitete. BOLTZMANN gilt als Begründer der Thermodynamik.
BOLTZMANN starb 1906 durch Selbstmord.

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