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LAS CASAS – über die Vernichtung der Maya

Der spanische Mönch und Chronist BARTOLOMÉ DE LAS CASAS wurde 1474 als Sohn eines Adligen geboren. LAS CASAS diente acht Jahre lang als Kolonialoffizier in spanischen Diensten in Amerika. Seine Anwesenheit auf der Antilleninsel Hispaniola ist seit 1502 verbürgt. LAS CASAS bereiste viele spanische Kolonialbesitzungen Lateinamerikas, lernte dabei über ein Dutzend Indianerdialekte und wurde so zu einem gesuchten Dolmetscher.
Während seiner Reisen erlebte er aber auch die Gräueltaten der spanischen Eroberer oder erfuhr von ihnen aus zeitgenössischen Berichten. LAS CASAS verurteilte das. Er begann bald, als Priester seine Stimme gegen die Verbrechen der Konquistadoren zu erheben und für eine menschliche Behandlung der Indianer einzutreten. Da er vieles schriftlich festhielt, wurde er zu einem der Chronisten der spanischen Eroberungen in Lateinamerika. Besonders beeindruckend ist der Bericht LAS CASAS' über die Vernichtung der Hochkultur der Maya auf der Halbinsel Yucatán.

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Dokumente der Katastrophe

Dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 folgte in der Kunst in Deutschland eine fundamentale Abkehr vom Kunstdiktat des Nationalsozialismus. Mit dem Ende der Diktatur war ein Bruch mit all ihren Kunsterscheinungen vollzogen.

Die Zerstörung der Städte, Hunger und Elend, Flucht und das Leben im Konzentrationslager dokumentierten Künstler wie WILHELM RUDOLPH, HERBERT SANDBERG, MAX BECKMANN oder HENRY MOORE. Diese Kunstwerke fußen auf einem anderen Kunstverständnis als dem der NS-Propaganda. Für diese Kunstwerke gilt, was URSULA HÄRTL für die Kunst aus Konzentrationslagern feststellte:

„Sie sind Zeugnisse, Beweise, Anklagen“.

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Die Rassenideologie der NS-Diktatur

In der nationalsozialistischen Weltanschauung war rassistisches Denken ein zentraler Bestandteil. Mit scheinwissenschaftlichen Verfahrensweisen wurden dabei aus der Biologie Schlüsse für die Erklärung menschlicher Geschichte und menschlicher Gesellschaft gezogen. Dabei behaupteten die Vertreter dieser Ideologie, dass es verschiedenwertige menschliche „Rassen“ gäbe und die „Arier“, denen auch die Deutschen zugerechnet wurden, an der Spitze einer Rassenpyramide stünden. Ein Kernpunkt solcher Vorstellungen war der rassische Antisemitismus. Er betrachtete die Juden gleichsam als Gegenrasse, als Todfeinde der „Arier“.
So fremd uns heute solches Denken auch scheint, konnten sich die Nationalsozialisten damals auf einen seit dem 19. Jh. weitverbreiteten Rassismus stützen, der sich u. a. aus den Lehren des Naturforschers DARWIN speiste.
Allerdings liegt uns diese Rassenideologie nicht in einer geschlossenen Darstellung vor; sie setzte sich vielmehr aus verschiedenen, teils populären Vorstellungen zu einer Ideologie zusammen, die für viele handlungsanleitend war, da sie die Verbrechen der nationalsozialistischen Herrschaft zu legitimieren schien. Insofern können die Millionen von Toten des nationalsozialistischen Deutschland auch auf diese Rassenideologie zurückgeführt werden.

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Internationaler Strafgerichtshof 

Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Arbeit auf. Sein Statut stellt vier Verbrechen unter Strafe: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression. Erste Verfahren wurden inzwischen eingeleitet, erste Probleme z. B. durch mangelnde Unterstützung durch die Staatenwelt tauchten auf.
Grundlage seiner Tätigkeit ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hierin sind seine Zuständigkeiten, die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze und die Zusammensetzung des Gerichts enthalten. Das Gericht ist ein durch die Unterzeichnerstaaten des Statuts geschaffenes selbstständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Tätigkeit vornehmlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte liegt. Es hat enge Verbindungen zur UNO, ohne eines ihrer Organe zu sein. Es stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts dar, das sich auf die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen, z. B. von verbrecherischen Staatsmännern, bezieht. Insofern die genannten strafbaren Handlungen häufig aber auch eine Gefährdung der internationalen Sicherheit bedeuten, ist seine Einrichtung zugleich ein wichtiger Schritt der internationalen Friedenssicherung.

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Alte und neue Konflikte in der Welt

Konflikte sind ein Wesensmerkmal unserer Welt. Sie betreffen den Einzelnen ebenso wie die Gesellschaft insgesamt. Die Gründe für ihre Entstehung sind äußerst vielfältig. Im Extremfall können Konflikte zu Auseinandersetzungen mit Waffengewalt führen und Kriege hervorbringen. Allgemein lassen sich vier derartige Konflikttypen unterscheiden, die im Folgenden an je einem historischen und einem zeitgenössischen Beispiel vorgestellt werden. Hauptkriterium der Unterscheidung ist dabei jeweils das Konfliktmotiv:

  • Typ 1: Anspruch auf politische Selbstbestimmung,
  • Typ 2: Teilhabe an wirtschaftlichem Wohlstand beziehungsweise Zugriff auf natürliche Ressourcen,
  • Typ 3: Eskalation innergesellschaftlicher Spannungen,
  • Typ 4: Anwendung terroristischer Gewalt.

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