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Regeln für Umgang mit Strom

Da elektrischer Strom beim Menschen zu Verletzungen und sogar zum Tod führen kann, muss sich der Mensch vor elektrischem Strom schützen und bestimmte Regeln einhalten, die einen sicheren Umgang mit Strom ermöglichen.

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Sicherheitsbestimmungen

Ohne Aufsicht dürfen sich Schüler nicht in naturwissenschaftlichen Fachräumen aufhalten. Über vorhandene Löscheinrichtungen, über Fluchtwege und über die Lage und Bedienung der Not-Aus-Schalter und des zentralen Haupthahns müssen alle Schüler informiert sein. Geräte, Maschinen, Schaltungen und Chemikalien darf der Schüler nur unter Aufsicht der Lehrkraft bedienen (Notfälle sind davon ausgenommen). Giftige Tiere sowie Tiere, die als Krankheitsüberträger infrage kommen, z. B. Säugetiere aus dem Freiland, dürfen in Schulen nicht gehalten und nicht zu Demonstrations- und Beobachtungszwecken verwendet werden.
Beim Halten von Tieren in der Schule ist darauf zu achten, dass das artgemäße Verhaltensbedürfnis nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. Es dürfen keine Pflanzen bzw. Pflanzenteile in den Mund genommen werden, denn sie könnten mit Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden in Berührung gekommen sein. Nach der Untersuchung von Pflanzen, und dabei insbesondere nach der Untersuchung von Giftpflanzen, unbedingt Hände und Unterarme waschen. Bei der Arbeit mit Bakterien, Viren- und Pilzkulturen ist oberstes Gebot hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz! Es darf nur mit Mikroorganismen gearbeitet werden, die für die Schule genehmigt sind!

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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Tarifautonomie und Tarifverträge

Durch Tarifverträge wurden angemessene Arbeitsbedingungen erkämpft und durchgesetzt. Die Tarifvertragsparteien sind zuständig für die Tarifverträge, die sie geschlossen haben. Sie erfüllen eine Schutzfunktion, weil sie die Verhandlungsschwäche des einzelnen Arbeitnehmers beim Aushandeln der Arbeitsbedingungen ausgleichen. Mit Tarifverträgen werden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, die Inhalt, Abschluss und Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen.

Ohne die abgesicherte Tarifautonomie wäre der einzelne Arbeitnehmer im Bezug auf seine Arbeitsbedingungen erpressbar und der Unterbietungskonkurrenz ausgeliefert. Die Tarifautonomie hat ihre gesetzliche Grundlage in der Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes und im Tarifvertragsgesetz. Die Koalitionsfreiheit räumt den Arbeitnehmern nicht nur den garantierten freiwilligen Zusammenschluss in Gewerkschaften ein, sondern auch das Recht, innerhalb des vom Grundgesetz bestimmten Wirkungskreises Arbeits- und Lebensbedingungen durch Tarifverträge zu regeln, die wie Gesetze gelten.

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