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Wilhelm von Oranien

* 14.11.1650 in Den Haag
† 19.03.1702 in London

WILHELM III. VON ORANIEN, Statthalter der Niederlande, König von England, Schottland (als WILHELM II.) und Irland (seit 1689) ist als mutiger Feldherr in die Geschichte eingegangen. Die beiden Hauptaspekte im Leben von WILHELM III. waren sein Kampf gegen Frankreich und sein persönlicher Hass auf LUDWIG XIV. 1688 rief ihn die parlamentarische Opposition 1688 zu Hilfe, um seinen katholischen Schwiegervater JAKOB II. zu entmachten. WILHELM III. landete mit seinen Truppen in England, und bestiegt als Usurpator zusammen mit seiner Frau MARIA II. STUART den englischen Thron. Er setzte seinen Kampf gegen den französischen König LUDWIG XIV. im Pfälzischen Erbfolgekrieg siegreich fort.

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Der Absolutismus –schrankenlose Machtentfaltung

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges änderten sich in den europäischen Ländern die Herrschaftsstrukturen. In den meisten Staaten, u. a. in Spanien, Portugal und Frankreich, siegte das Königtum über die Stände. Die Monarchen übten fortan mehr oder weniger die alleinige Macht im Staat aus und regierten absolutistisch. Sie waren nicht an die bestehenden Gesetze gebunden und nur dem göttlichen Recht unterworfen.
Die Herrscher legitimierten ihren absoluten Herrschaftsanspruch mit Gott und beriefen sich auf ihr Gottesgnadentum. Deshalb waren sie auch nicht bereit, andere Autoritäten und Gewalten anzuerkennen, und entwickelten einen speziellen absolutistischen Regierungsstil. Sie griffen reglementierend in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein und unterwarfen sich den Staat völlig. Modellfall und Vorbild für den Absolutismus in Europa war das Frankreich von LUDWIG XIV.

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Die Außenpolitik Ludwigs XIV.

Während der langen Regierungszeit LUDWIGS XIV. (1661–1715) stand die Außenpolitik im Zeichen der Vorherrschaft (Hegemonie) Frankreichs in Europa. Dabei konnte er sich auf das größte und zugleich am besten ausgerüstete Heer stützen. Seinen ersten Feldzug unternahm LUDWIG XIV. 1667 im sogenannten Devolutionskrieg gegen die spanischen Niederlande. 1672 griffen französische Truppen dann die Vereinigten Niederlande an. Erste Gebietsverluste musste Frankreich, das stets gegen eine Allianz europäischer Staaten kämpfte, im Frieden von Rijswijk 1697 hinnehmen, mit dem der Pfälzische Erbfolgekrieg endete. Im Spanischen Erbfolgekrieg, der 1701 begann, konnte sich Frankreich nur dank des Austritts Englands aus der Großen Allianz behaupten. Die Friedensverträge von Utrecht (1713) und Rastatt (1714) regelten zwar die Erbfolge auf dem spanischen Thron im Sinne LUDWIGS XIV., doch musste Frankreich Teile seiner Kolonien und einige Gebiete seines Territoriums abtreten. Durch seine Hegemonialpolitik hinterließ LUDWIG XIV. seinem Nachfolger einen riesigen Schuldenberg und eine Vielzahl ungelöster Konflikte, vor allem mit der stark aufstrebenden Kolonialmacht England.

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Das Barock in Europa

Die Stilrichtung des Barock entwickelte sich am Ende des 16. Jahrhunderts in Italien. Vor allem die katholische Kirche zeigte mit prunkvollen Bauten in der neuen Stilrichtung ihre nach den Glaubenskriegen wiedergewonnene Stärke. Künstler und Architekten schmückten Kirchen und Schlösser, aber auch bürgerliche Stadthäuser mit Gemälden und Stuckverzierungen. Später wurde der Barock zum Rokoko weiterentwickelt. Der Begriff des Barock wurde später auch auf

  • Dichtung,
  • Theater und
  • Malerei,
  • Bildhauerkunst,
  • Musik und
  • Tanz

jener Zeit übertragen.

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Malerei des Rokoko

Mit dem Rokoko wich der monumentale, prunkvolle Stil des Barock in allen Kunstgattungen einer spielerischen Gelöstheit, einer fantasievollen dekorativen Eleganz. Die Maler orientierten sich stärker am Kolorismus der Venezianer. Neben belehrenden Bildprogrammen traten heiter-galante Themen. Statt zeremonieller Kunst der alten Zeit schätzte man eine geistreiche, heitere, anmutige Malerei, die dem verfeinerten Genuss und der eleganten Ausstattung des Alltags entgegenkam.

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Der Merkantilismus

Der Ausdruck Merkantilismus, abgeleitet vom französischen „mercantile“ (kaufmännisch, den Handel betreffend), stammt erst aus dem 19. Jahrhundert, bezeichnet aber eine Wirtschaftsform, die sich während des Absolutismus durchsetzte. Insbesondere das absolutistische Frankreich LUDWIGS XIV. prägte durch seinen Wirtschafts- und Finanzexperten JEAN-BAPTISTE COLBERT die merkantilistische Politik (auch Colbertismus genannt). Das Ziel dieser staatlichen Wirtschaftslenkung war eine aktive Handelsbilanz. Durch die Steigerung der inländischen Produktion sollten im Außenhandel Überschüsse erwirtschaftet werden, um die Edelmetall-Reserven des Staates aufzustocken. Der Hauptvertreter des englischen Merkantilismus war THOMAS MUN. Im Deutschen Reich konnten eine eigenständige Wirtschaftspolitik wirkungsvoll nur die beiden großen Monarchien Preußen und Österreich verwirklichen. Auch hier wurde, unter dem Namen der Kameralistik, eine merkantilistisch beeinflusste Finanz- und Wirtschaftspolitik betrieben.

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Das Edikt von Potsdam

Das Edikt von Potsdam vom 29.10.1685 gewährte den „Glaubensgenossen französischer Nation“ die Einwanderung in die Lande des Großen Kurfürsten FRIEDRICH WILHELM von Brandenburg.
Der Kurfürst – im Gegensatz zur evangelisch-lutherischen Bevölkerungsmehrheit Brandenburgs selbst calvinistischen Glaubens – bot seinen in Frankreich wegen ihrer Religion verfolgten protestantischen Glaubensgenossen, den Hugenotten, freie und sichere Niederlassung in Brandenburg an. Den Flüchtlingen wurden großzügige Privilegien gewährt, unter anderen Befreiung von Steuern und Zöllen, Subventionen für Wirtschaftsunternehmen und Bezahlung der Pfarrer durch das Fürstentum.

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Versailles

In Versailles, einem Dorf, das – umgeben von ausgedehnten Wäldern – etwa 20 km von Paris entfernt lag, ließ sich LUDWIG XIV. mit seinem Regierungsantritt 1661 ein imposantes Schloss als Zeugnis seiner absoluten Herrschaft erbauen. Nach umfangreichen und kostspieligen Baumaßnahmen wurde Versailles am 6. Mai 1682 der offizielle Regierungssitz Frankreichs. Die symmetrische Architektur unterstrich die zentrale Stellung des Monarchen, dem es gelang, fast alle einflussreichen Kräfte Frankreichs am Versailler Hof zu versammeln, um sie seiner ständigen Kontrolle zu unterwerfen. Mit der künstlerischen Ausgestaltung von Versailles hatte LUDWIG den Leiter seiner „Königlichen Akademie der Malerei und Bildhauerei“ CHARLES LE BRUN betraut. Dessen Aufgabe bestand darin, mit seinen Schülern in zahlreichen Kunstwerken den König von Gottes Gnaden zu verherrlichen. Der von ANDRÉ LE NÔTRE gestaltete Park prägte die für das Europa des 17. und 18. Jh. vorbildliche französische Gartenbaukunst.

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Profanbauten: Burg- und Palastbauten

Burg- und Palastbauten gehören zu den sogenannten Profanbauten. Unter dem Begriff Profanarchitektur werden alle Bauwerke ohne religiöse oder kultische Nutzung bezeichnet.

Erste Zeugnisse des Burgenbaus stammen bereits aus dem Altertum. Ihnen folgten die Militärcastelle der Römer, ab dem 7. Jh. dann die Kaiserpfalzen. Im Verlauf des Mittelalters entwickelten sich aus zunächst recht einfachen Holzburgen großartige Anlagen unterschiedlichsten Typs. Mit der Entwicklung von Feuerwaffen und der Selbstständigkeit der Städte verloren die Burgen zunehmend ihre eigentliche Schutzaufgabe. Viele Burgen wurden in den Kriegen ab dem 15. Jh. zerstört, manche zu Schlössern ausgebaut.

Paläste sind fürstliche oder herrschaftliche Wohnsitze, die als Residenz, als Adelssitz oder weitläufiges Stadt- oder Landhaus für reiche und priviligierte Familien dienten. Besonders berühmt geworden sind die florentinischen Paläste der MEDICI (1445–1459), der STROZZI (1489–1504) und der RUCELLAI (1448–1469).

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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