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Die Entstehung des Völkerrechts

Anhand der Geschichte des Völkerrechts lässt sich sehr plastisch die weltgeschichtliche Entwicklung darstellen, da die Veränderungen in einem Teil der Welt naturgemäß auf das Völkerrecht im Gesamten, was ja ein internationales Recht ist, Einfluss hatten und haben. Das Völkerrecht umfasst das Völkervertragsrecht, das auch Völkergewohnheitsrecht genannt wird, das Friedensvölkerrecht und das Kriegsrecht.

Definition Völkerrecht:
Heute verstehen wir unter Völkerrecht die Summe aller Normen, die die Verhaltensweisen festlegen, die zum geordneten Zusammenleben der Menschen der Erde notwendig sind. Diese Normen dürfen nicht schon im innerstaatlichen Recht der einzelnen souveränen Staaten geregelt sein. Dabei sind Staaten souverän, die in ihren Beziehungen zu anderen Staaten keinem fremden Willen und keiner anderen Rechtsordnung als dem Völkerrecht unterworfen sind.

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Gebiete des Rechts im modernen Staat

In einem modernen demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland werden die vielfältigen Lebensbereiche durch das Recht geordnet und gesteuert. Entsprechend sind verschiedene Gebiete des Rechts zu unterscheiden.
Rechtliche Regelungen betreffen den Bereich des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (auch Zivilrecht genannt).

In der Bundesrepublik Deutschland baut die Organisation und Zuständigkeit der Gerichte auf der Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht auf. Privatrechtliche (bürgerliche) Streitigkeiten werden von den Zivilgerichten der so genannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Arbeitsgerichten verhandelt, öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vorwiegend von Verfassungs- und Verwaltungsgerichten, Finanz- und Sozialgerichten.

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