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Die weltweite Bedeutung der Erklärung der Menschenrechte von 1789

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wurde am 26. August 1789 von der französischen Nationalversammlung verabschiedet. Sie fixierte nach dem Vorbild der Unabhängigkeitserklärung der USA in 17 Punkten bzw. Paragrafen die Rechte, die jedem Franzosen unveräußerlich als Mensch und als Bürger Frankreichs zuerkannt wurden. Die Menschenrechtserklärung der Französischen Revolution ist bis in die Gegenwart hinein die Basis der Verfassungen vieler demokratischer Länder der Erde.

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Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

Am 26. August 1789 beschlossen die französischen Abgeordneten mit der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ das heute noch gültige Verfassungsrecht Frankreichs. Sie basierte z.T. auf älteren Verfassungen, z. B. der „Virginia Bill of Rights“ von 1776, nach der

„alle Menschen von Natur aus gleich, frei und unabhängig sind, und gewisse, ihnen innewohnende Rechte haben, [...] namentlich handelt es sich darum, sich des Lebens und der Freiheit erfreuen zu dürfen, und dazu Eigentum erwerben und besitzen zu können, und nach Glück und Sicherheit zu streben“ (Artikel 1).

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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