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Bismarcks Sozialistengesetz

Zwei Attentate waren im Jahre 1878 für BISMARCK Anlass für das Sozialistengesetz, welches sich „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ richtete. Demzufolge wurden alle sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Vereine sowie ihre Versammlungen und Druckschriften verboten. Verstöße wurden mit Berufsverbot, dem Verlust der Freizügigkeit, Ausweisung oder Gefängnis geahndet.
Das Gesetz, welches bis 1890 in Kraft blieb verfehlte letzlich seine Absicht. Die deutsche Sozialdemokratie ging aus der Zeit des Sozialistengesetzes gestärkt hervor. Die Auswirkungen des Gesetzes behinderten jedoch noch lange die politische Einbeziehung der Sozialdemokratie in die bürgerliche Gesellschaft Deutschlands.

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