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Gegen das Ermächtigungsgesetz – die Rede von Otto Wels im Reichstag

Die Reichstagswahlen vom 5. März 1933 brachten den Nationalsozialisten nicht die ersehnte absolute Mehrheit im Deutschen Reichstag. Deshalb legte Reichskanzler HITLER am 23. März dem Reichstag das Ermächtigungsgesetz vor.
Dieses Gesetz gab der nationalsozialistischen Regierung für die Dauer von vier Jahren das Recht, Gesetze ohne Beteiligung und ohne Zustimmung des Reichstages zu erlassen. Betroffen davon sollten auch Gesetze sein, mit denen die Verfassung geändert werden konnte. Gleichzeitig wurde durch das Ermächtigungsgesetz die Rechtssicherheit der Bürger aufgehoben. Die Polizei sollte fortan ohne Gerichtsentscheid „Schutzhaft“ verhängen können. Damit übertrug das Ermächtigungsgesetz faktisch die gesamte Staatsgewalt an die NS-Regierung, folglich an HITLER.
Das Gesetz erhielt im Reichstag mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien sowie des Zentrums und gegen die Stimmen der Sozialdemokratischen Partei die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Allein der Vorsitzende der SPD-Fraktion, OTTO WELS, legte ein mutiges Bekenntnis gegen das berüchtigte Gesetz ab.

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Machtübertragung an Hitler

Am 30. Januar 1933 übertrug HINDENBURG HITLER die Macht, indem er ihn als Reichskanzler berief. Seit 1930 regierten in Deutschland aufgrund von Notstandsverordnungen nur noch Präsidialkabinette, die keine Mehrheit im Parlament besaßen. So stellte auch das Kabinett unter Reichskanzler HITLER ein solches Kabinett dar. Man nannte es das „Kabinett der Nationalen Konzentration“. LUDENDORFF schrieb noch am 30. Januar 1933 an HINDENBURG: „Ich prophezeie Ihnen feierlich, dass dieser unselige Mann unser Reich in den Abgrund stürzen wird!“
Bereits am 3. Februar wurden Neuwahlen auf den 5. März ausgeschrieben. Da die NSDAP aus diesen Wahlen nicht mit absoluter Mehrheit hervorging, wurde im Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ gegen die Stimmen der SPD beschlossen. Dieses Gesetz war für die Nationalsozialisten das Ermächtigungsgesetz, das ihnen unbeschränkte Herrschaft ermöglichte. Nach der Machtübertragung erfolgte nun die totale „Machtergreifung“.

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