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Gegen das Ermächtigungsgesetz – die Rede von Otto Wels im Reichstag

Die Reichstagswahlen vom 5. März 1933 brachten den Nationalsozialisten nicht die ersehnte absolute Mehrheit im Deutschen Reichstag. Deshalb legte Reichskanzler HITLER am 23. März dem Reichstag das Ermächtigungsgesetz vor.
Dieses Gesetz gab der nationalsozialistischen Regierung für die Dauer von vier Jahren das Recht, Gesetze ohne Beteiligung und ohne Zustimmung des Reichstages zu erlassen. Betroffen davon sollten auch Gesetze sein, mit denen die Verfassung geändert werden konnte. Gleichzeitig wurde durch das Ermächtigungsgesetz die Rechtssicherheit der Bürger aufgehoben. Die Polizei sollte fortan ohne Gerichtsentscheid „Schutzhaft“ verhängen können. Damit übertrug das Ermächtigungsgesetz faktisch die gesamte Staatsgewalt an die NS-Regierung, folglich an HITLER.
Das Gesetz erhielt im Reichstag mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien sowie des Zentrums und gegen die Stimmen der Sozialdemokratischen Partei die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Allein der Vorsitzende der SPD-Fraktion, OTTO WELS, legte ein mutiges Bekenntnis gegen das berüchtigte Gesetz ab.

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