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Münchner Abkommen – freie Hand für Hitler

Mit der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich hatte HITLER den ersten Schritt zum „Großdeutschen Reich“ getan. Von einer Welle der Popularität getragen, plante HITLER danach die Zerschlagung der Tschechoslowakei. Dabei bediente er sich der seit dem Ende des Ersten Weltkrieges in der Tschechoslowakei lebenden Sudetendeutschen, indem er Spannungen zwischen ihnen und dem tschechoslowakischen Staat provozierte. Diese Spannungen nutzte er dann, um die Abtretung des vorwiegend von Deutschen bewohnten Sudetenlandes an das Deutsche Reich zu fordern.
Auf einer Konferenz in München kamen die Westmächte diesen Forderungen nach. Das Münchener Abkommen verpflichtete die Tschechoslowakei, ab 1. Oktober 1938 die Sudetengebiete zu räumen, die gleichzeitig von deutschen Truppen besetzt wurden.
Das Abkommen war der Anfang vom Ende des tschechoslowakischen Staates, dessen Reste im Frühjahr 1939 von der deutschen Wehrmacht besetzt wurden.

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Terrorismus

Der Begriff Terrorismus bezeichnet im Allgemeinen die politisch motivierte Anwendung von Gewalt. Der Gebrauch des Begriffs zeigt jedoch eine große Unklarheit und Bedeutungsvielfalt. Die wesentlichen Kennzeichen des Terrorismus können in Abgrenzung zu anderen Gewaltformen bestimmt werden:

  • Terrorismus verfolgt politische Ziele,
  • ist mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung verbunden und
  • zielt auf psychologische Auswirkungen (Angst und Schrecken).

Träger sind nicht-staatliche Akteure, die ihre Gewalttaten auch gegen zivile Personen und Einrichtungen richten.
Davon zu unterscheiden ist staatlicher Terror, der durch Repressionsmethoden und die Verbreitung von Angst auf die Stabilisierung und Erweiterung der Macht eines Regimes zielt.
Die Bekämpfung des Terrorismus ist aufgrund seiner spezifischen Strukturen und Methoden sehr schwierig. Terroristische Macht- und Gewaltstrukturen können mit traditionellen militärischen Mitteln nicht wirkungsvoll beseitigt werden. Experten befürworten im Kampf gegen den Terrorismus eine Kombination aus finanz-, wirtschafts-, sozial- und entwicklungspolitischen Maßnahmen. Es bleibt ständige Aufgabe aller Staaten, effektive Strategien gegen den Terrorismus einzusetzen, ohne dabei Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte zu gefährden.

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