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Das parlamentarische System – die Parteien der Weimarer Republik

Die Weimarer Verfassung definierte die junge, in Weimar gegründete Republik zwar als parlamentarische Demokratie, enthielt aber auch mächtige Instrumente, um das Parlament zu umgehen. Vor allem der Reichspräsident besaß so weitreichende verfassungsmäßige Befugnisse, dass er notfalls auch ohne den Reichstag regieren konnte. Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Weimarer Republik deshalb von einer parlamentarischen Demokratie zu einer Präsidialdemokratie. Die demokratischen Parteien konnten diese Entwicklung nicht aufhalten. Sie waren einer großen Konkurrenz durch antidemokratische Parteien ausgesetzt, die ihnen die Schuld an fast allen Missständen gaben. Die demokratischen Parteien unterschätzten, dass die radikalen Parteien den Menschen mit Losungen die Lösung aller ihrer Probleme versprachen und so für viele Wähler immer attraktiver wurden.

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Christlich-Soziale Union in Bayern

Die CSU geht auf die Bayerische Volkspartei der Weimarer Republik zurück. Wie diese entwickelte sie sich zur langfristig vorherrschenden Partei in Bayern (CSU-Hegemonie), jedoch wendet sie sich auch an die protestantischen Bayern sowie generell an ein breites Bevölkerungsspektrum. Sie ist einerseits christlich-kulturell eine konservative Partei, andererseits technisch-industriell eine Modernisierungspartei. Die CSU tritt für Föderalismus und bayerische Eigenstaatlichkeit ein und nimmt zugleich bundespolitische Verantwortung wahr. Starken Einfluss auf das Profil und die bundesdeutsche Parteipolitik nahm der langjährige Vorsitzende FRANZ JOSEF STRAUSS (1961–1988).

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