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Bundesministerien

Die Bundesministerien sind als Teil der obersten Bundesbehörde zugleich Bestandteil der Bundesregierung. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie „das Bundeskabinett“. Als „ausführende Gewalt“ (Exekutive) ist das Kabinett eine der drei staatlichen Gewalten.

Die genaue Ressortbelegung der Bundesminister legt der Regierungschef als Leiter der Geschäfte der Bundesregierung gemeinsam mit der Fraktion der eigenen Partei im Bundestag und gegebenenfalls der des Koalitionspartners fest. In solchen Koalitionsregierungen übernimmt traditionellerweise der Bundesminister des Auswärtigen Amts die Rolle des Vizekanzlers. Der Finanzminister hat eine herausgehobene Stellung, da er für den Haushalt und die Ausgaben der Regierung verantwortlich ist. Justiz- und Innenminister prüfen jedes Gesetz auf seine Verfassungs- und Rechtsförmigkeit.

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