Bundesministerien
Die Bundesministerien sind als Teil der obersten Bundesbehörde zugleich Bestandteil der Bundesregierung. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie „das Bundeskabinett“. Als „ausführende Gewalt“ (Exekutive) ist das Kabinett eine der drei staatlichen Gewalten.
Die genaue Ressortbelegung der Bundesminister legt der Regierungschef als Leiter der Geschäfte der Bundesregierung gemeinsam mit der Fraktion der eigenen Partei im Bundestag und gegebenenfalls der des Koalitionspartners fest. In solchen Koalitionsregierungen übernimmt traditionellerweise der Bundesminister des Auswärtigen Amts die Rolle des Vizekanzlers. Der Finanzminister hat eine herausgehobene Stellung, da er für den Haushalt und die Ausgaben der Regierung verantwortlich ist. Justiz- und Innenminister prüfen jedes Gesetz auf seine Verfassungs- und Rechtsförmigkeit.
Ministerien sind die obersten Bundes- bzw. Landesbehörden, Minister die verantwortlichen Vorgesetzten aller Mitarbeiter, auch nachgeordneter Behörden.
Das Amt des Ministers ist von den Aufgaben der Berater und Gehilfen der Fürsten und der obersten Landesverwaltung hergeleitet.
Die Bundesministerien sind als Teil der obersten Bundesbehörde zugleich Bestandteil der Bundesregierung, die ihrerseits aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern besteht. Zusammen bilden sie „das Bundeskabinett“. Als „ausführende Gewalt“ (Exekutive) ist das Kabinett eine der drei staatlichen Gewalten.
Zwischen dem Minister und den Mitarbeitern stehen die politischen Beamten (Staatssekretäre, einzelne leitende Beamte). Parlamentarische Staatssekretäre halten Kontakt zum Parlament.
Die Ressorts der Bundesregierung gliedern sich in die fünf klassischen Ministerien:
- des Äußeren (Bild 2),
- des Inneren,
- der Verteidigung,
- der Finanzen und
- der Justiz
und in die vor allem aus dem Innenressort hervorgegangenen Minister:
- für Arbeit,
- Wirtschaft,
- Landwirtschaft,
- Bildung,
- Gesundheit,
- Umwelt,
- Verkehr
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Bild 3) und
- Soziales (Frauen, Senioren, Jugend).
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D. Ruhmke, Berlin
Die genaue Ressortbelegung der Bundesminister legt der Regierungschef als Leiter der Geschäfte der Bundesregierung gemeinsam mit der Fraktion der eigenen Partei im Bundestag gegebenenfalls der des Koalitionspartners in so genannten Koalitionsverhandlungen fest. In solchen Koalitionsregierungen übernimmt traditionellerweise der Bundesminister des Auswärtigen Amts die Rolle des Vizekanzlers. Der Finanzminister hat eine herausgehobene Stellung, da er für den Haushalt und die Ausgaben der Regierung verantwortlich ist. Justiz- und Innenminister prüfen jedes Gesetz auf seine Verfassungs- und Rechtsförmigkeit.
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D. Ruhmke, Berlin
Bundesminister des Kabinetts
Bundesminister des Kabinetts von ANGELA MERKEL sind, nach einigen Kabinettsumbildungen, momentan:
- Bundesminister des Auswärtigen
FRANK-WALTER STEINMEIER (SPD)
- Bundesminister des Innern
THOMAS DE MAIZIÈRE (CDU)
- Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
HEIKO MAAS (SPD)
- Bundesminister der Finanzen
WOLFGANG SCHÄUBLE (CDU)
- Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Vizekanzler
SIGMAR GABRIEL (SPD)
- Bundesministerin für Arbeit und Soziales
ANDREA NAHLES (SPD)
- Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
CHRISTIAN SCHMIDT (CSU)
- Bundesministerin der Verteidigung
URSULA VON DER LEYEN (CDU)
- Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
MANUELA SCHWESIG (SPD)
- Bundesminister für Gesundheit
HERMANN GRÖHE (CDU)
- Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
ALEXANDER DOBRINDT (CSU)
- Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BARBARA HENDRICKS (SPD)
- Bundesministerin für Bildung und Forschung
JOHANNA WANKA (CDU)
- Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
GERD MÜLLER (CSU)
- Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben
PETER ALTMAIER (CDU)
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