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Joyce Carol Oates

* 16. Juni 1938 in Lockport (New York)

JOYCE CAROL OATES ist eine der vielseitigsten und produktivsten Schriftstellerinnen der amerikanischen Gegenwartsliteratur. Ihr literarisches Schaffen, das Ende der 1960-er Jahre einsetzte, umfasst eine Vielzahl von Romanen, Erzählungen, Kurzgeschichten, Dramen, Gedichten und Essays. In ihnen thematisiert OATES zentrale Aspekte der amerikanischen Gesellschaft und zeichnet ein düsteres Bild der USA. Ihre Erzählungen kreisen um den psychischen Zerfall des Menschen, die Demaskierung des “American Dream” und Formen brutaler Gewalt.
Seit 1978 lehrt OATES 1978 als Professorin an der Princeton University. Mit ihrem Mann gibt sie die Literaturzeitschrift The Ontario Review heraus.

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Alice Schwarzer

* 03. Dezember 1942 in Wuppertal-Elberfeld

ALICE SCHWARZER ist die Pionierin und Führungsfigur der zweiten deutschen Frauenbewegung. Als Feministin, Journalistin und Publizistin hat sie sich in Deutschland nicht nur Freunde gemacht. Sie wird oft genug von ihren Feinden belacht und beschimpft. „Ein Macho im Rock“ titelte z. B. HENRYK M. BRODER 1998 im „Spiegel“. Aber das entmutigt sie nicht in ihrem Kampf um die Gleichberechtigung der Frau.
Im Herbst 1976 gründete ALICE SCHWARZER ihre Frauenzeitschrift EMMA in Köln. Die Zeitschrift wurde zum Sprachrohr der Frauenbewegung.
1996 wurde SCHWARZER wegen ihres Engagements das Bundesverdienstkreuz verliehen.

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Von der Frauenförderung zur Geschlechterpolitik

Frauenförderung und Männerförderung sind Instrumente der Gleichstellungspolitik. Gender-Mainstreaming ist eine Strategie zur Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung (engl.: gender = soziales Geschlecht; mainstream = Hauptstrom, vorherrschende Richtung). Gender Mainstreaming hat seine Wurzeln in der internationalen Frauenbewegung der 1980er-Jahre. In dieser Zeit wurden auch in Deutschland Institutionen zur Durchsetzung der Interessen der Frauen geschaffen. Es ging um die rechtlich-formale Gleichstellung der Frauen, um den Abbau direkter und indirekter Diskriminierung sowie um die Erhöhung der Partizipationschancen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wesentliche Instrumente waren Frauenförderungsprogramme und Frauenförderpläne, die Durchsetzung von Gleichstellungsregeln. Am 1. September 1994 wurde Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um folgenden Satz erweitert:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Langsam entwickelt sich im Bereich der Gleichstellungspolitik auch ein öffentliches Engagement von Männern.

Im europäischen Rahmen wurden die Fragen der Gleichstellung im Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 geregelt. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentlicher Aspekt in den Außenbeziehungen der Europäischen Union und in ihrer Politik der Entwicklungsarbeit.

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