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Griechische Architektur

Mit der griechischen Architektur verbindet sich für den heutigen Betrachter meist die Tempelarchitektur. Diese strebte nach Vollkommenheit in Ordnung, Maß, Proportion, Gleichgewicht der einzelnen Elemente und allseitiger Ausstrahlung. Dabei entwickelten die Griechen drei architektonische Systeme, genannt Disziplinen oder Säulenordnungen: die dorischen, ionischen und korinthischen.

Neben dem Tempelbau erlangte vor allem seit etwa 450 v.Chr. der Städtebau eine zunehmende Bedeutung. Hierbei erfuhren öffentliche Gebäude in der griechischen Stadt hinsichtlich der architektonischen Gestaltung eine deutlich höhere Bedeutung als Gebäude privater Nutzung.

Die Säulenarchitektur als charakteristisches Element der öffentlichen Gebäude spiegelte die in der griechischen Gesellschaft der Antike angestrebte Transparenz öffentlicher und staatlicher Aspekte des gesellschaftlichen Lebens wider. Das gymnásion als Bildungsstätte, das Theater sowie das Stadion befanden sich in der griechischen Stadt der Antike meist nicht an zentralen Standorten. Sie lagen eher abgelegen, allerdings noch innerhalb der Stadtmauer.

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Architektur und Symbolisierung

Architektonische Gestaltung setzt eine Reihe von Zeichen um (Punkt, Vertikale, Horizontale usw.), deren jedes mit einer ihm eigenen Symbolkraft belegt ist.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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