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Zentralverwaltungswirtschaft am Beispiel der ehemaligen DDR

Die Deutsche Demokratische Republik wurde im Jahr 1949 gegründet und war in den 41 Jahren ihres Bestehens ein sozialistischer Staat, welcher seine Wirtschaft nach den Prinzipien der Zentralverwaltungswirtschaft ausrichtete.
Auf der Basis des gesamtgesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln kam dem Staat die Funktion zu, den gesamten Wirtschaftsprozess zentral zu planen, zu steuern und zu kontrollieren.
Es gibt in der Zentralverwaltungswirtschaft keinen freien Wettbewerb auf den Warenmärkten, sondern Angebot und Nachfrage werden mit solchen Mitteln wie zentral festgelegten Preisen, Kontingentierung von Mangelware und zentral festgelegten Löhnen geregelt. Nach der Deutschen Einigung brachen deshalb die meisten Betriebe in der ehemaligen DDR zusammen, weil sie im Wettbewerb auf dem freien Markt nicht bestehen konnten.

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Gesetzliche Grundlagen der Marktwirtschaft 

Der Staat greift nicht in die Pläne der Unternehmen und Haushalte ein. Er stellt lediglich den Ordnungsrahmen für den privaten Güter- und Faktorentausch auf. Vertragsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die notwendigen Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft. Marktwirtschaft ohne Privateigentum gibt es nicht. Produktionsmittel und der Boden gehören Personen oder Unternehmen. Die Eigentumsrechte bilden folglich den Kern der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Die Eigentumsrechte, wie auch weitere für das wirtschaftliche Leben wichtige Rechte, sind im Grundgesetz fixiert. Durch die Gesetzgebung, die Gerichte und die entsprechenden staatlichen Einrichtungen werden die Einzelgesetze geschaffen und durchgesetzt.

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Wirtschaftsordnung

Wirtschaftsordnung fasst alle Rahmenbedingungen zusammen, innerhalb derer der Wirtschaftsprozess abläuft, so z. B. die Art und Weise wie einzelne Wirtschaftssubjekte zusammenwirken.
Man unterscheidet zwei Grundformen:

  • Marktwirtschaft und
  • Zentralverwaltungswirtschaft.

Mischformen sind die soziale Marktwirtschaft und die zentrale Planwirtschaft.

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Zentralverwaltungswirtschaft am Beispiel der ehemaligen DDR

Die Deutsche Demokratische Republik wurde im Jahr 1949 gegründet und war in den 41 Jahren ihres Bestehens ein sozialistischer Staat, welcher seine Wirtschaft nach den Prinzipien der Zentralverwaltungswirtschaft ausrichtete. Auf der Basis des gesamtgesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln kam dem Staat die Funktion zu, den gesamten Wirtschaftsprozess zentral zu planen, zu steuern und zu kontrollieren. Es gibt in der Zentralverwaltungswirtschaft keinen freien Wettbewerb auf den Warenmärkten, sondern Angebot und Nachfrage werden mit solchen Mitteln wie zentral festgelegten Preisen, Kontingentierung von Mangelware und zentral festgelegten Löhnen geregelt. Nach der Deutschen Einigung brachen deshalb die meisten Betriebe in der ehemaligen DDR zusammen, weil sie im Wettbewerb auf dem freien Markt nicht bestehen konnten.

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Freie Marktwirtschaft – Soziale Marktwirtschaft

Die Marktwirtschaft als eine Grundform der Wirtschaftsordnungen charakterisiert eine sich über den Markt regulierende Wirtschaft. Sie ergibt sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage.

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Öffentliche Unternehmungen und Betriebe

Innerhalb der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland existiert eine große Bandbreite verschiedener Eigentumsformen. Sie reicht vom klassischen Handwerksbetrieb in Familienbesitz bis zum global agierenden Konzern. Vorherrschend ist in der Bundesrepublik das Privateigentum an den Produktionsmitteln (Fabriken, Grund und Boden). Aber auch der Bund, die Länder und die Gemeinden treten als Eigentümer in unterschiedlichen Rechts- und Organisationsformen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen auf (Bahn, Post, Telekommunikation, Sparkassen, Stadtwerke ...).

Betriebe sind organisierte Wirtschaftseinheiten, in denen Güter und/oder Dienstleistungen zur Bedürfnisbefriedigung Dritter produziert und vertrieben werden. Privat-rechtliche Betriebe haben private Kapitalgeber und sind auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Öffentliche Betriebe sind gemeinwirtschaftlich orientiert und sollen – möglichst kostendeckend – einen öffentlichen Bedarf befriedigen.
Seit den vergangenen Jahrzehnten ist in den westlichen Industrieländern ein Rückzug des Staates aus seiner Unternehmerrolle zu beobachten. Es vollzog sich ein Wandel vom keynesianischen Wirtschaftsmodell, das durch schuldenfinanzierte staatliche Ausgabenprogramme Nachfrage schaffen sollte, hin zu einem angebotsorientierten neoliberalen Wirtschaftsmodell, also: weniger Staat – mehr Markt.

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