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Föderalismus und Subsidiarität

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung festgelegt. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufzuteilen. Im Grundgesetz werden auch die Zuständigkeiten von Bund und Ländern geregelt.

Der bundesdeutsche Föderalismus ist stufenförmig aus kleineren zu größeren Einheiten aufgebaut. Die Aufteilung der Rechte und Pflichten erfolgt über das Prinzip der Subsidiarität: Demnach sollen die staatlichen Aufgaben auf möglichst niedriger politischer Ebene – und damit möglichst bürgernah – wahrgenommen werden, d. h. nur jene Aufgaben sind der jeweils nächsthöheren Ebene zu überlassen, die über die spezifischen Interessen und Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit hinausgehen.

Durch den fortschreitenden Prozess der europäischen Integration ist die neue politische Ebene der EU hinzugekommen, wodurch neue rechtliche Regelungen der verschiedenen politischen Entscheidungsebenen gefunden werden müssen.

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Wissenstest, Demokratie in Deutschland I

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Stellung und Aufgaben des Bundesrats

Der Bundesrat ist das gemeinsame Verfassungsorgan der Bundesländer. Er nimmt deren Interessen in der Bundesrepublik Deutschland wahr. Als zweite Kammer neben der ersten Kammer, dem Bundestag, ist der Bundesrat in der Welt einzigartig. Da beim Bundesrat Regierungs- und nicht Parlamentsmerkmale dominieren, wird in diesem Zusammenhang auch von „zweiter Regierung“ und weniger von „zweiter Kammer“ gesprochen.

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Christlich-Soziale Union in Bayern

Die CSU geht auf die Bayerische Volkspartei der Weimarer Republik zurück. Wie diese entwickelte sie sich zur langfristig vorherrschenden Partei in Bayern (CSU-Hegemonie), jedoch wendet sie sich auch an die protestantischen Bayern sowie generell an ein breites Bevölkerungsspektrum. Sie ist einerseits christlich-kulturell eine konservative Partei, andererseits technisch-industriell eine Modernisierungspartei. Die CSU tritt für Föderalismus und bayerische Eigenstaatlichkeit ein und nimmt zugleich bundespolitische Verantwortung wahr. Starken Einfluss auf das Profil und die bundesdeutsche Parteipolitik nahm der langjährige Vorsitzende FRANZ JOSEF STRAUSS (1961–1988).

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