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Kooperativer Föderalismus

Föderalismus verbindet Vielheit zur Einheit. Er bezeichnet die freie Einigung von grundsätzlich gleichberechtigten Teilstaaten, in einem bundesmäßigen Zusammenschluss zusammenzuwirken.

In Deutschland ist dies kein loser Staatenbund (Konföderation), sondern ein Bundesstaat (Föderation). In ihm ist ein gewisses Maß an Übereinstimmung sowohl der Länder untereinander als auch der Länder mit dem Bund notwendig. Dazu tragen die weitgehend bundeseinheitlichen Regelungen des Rechts, des Wirtschafts- und Finanzsystems sowie des Öffentlichen Dienstes erheblich bei. Der deutsche Bundesstaat ist kooperativ angelegt.

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Föderalismusreform

Neuere Ansätze zur Reform des bundesdeutschen Föderalismus zielen seit 2003 darauf ab, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern deutlicher voneinander zu trennen. In vielen Politikbereichen ist eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern heute nicht mehr gegeben. Vielmehr sind in den meisten Bereichen der Gesetzgebung Bund und Länder gemeinsam zuständig. In der Praxis führt dies zum einen dazu, dass die Bundesländer über den Bundesrat wichtige Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung blockieren können. Umgekehrt haben die Bundesländer jedoch kaum noch eigene Gestaltungsmöglichkeiten, da der Bund immer mehr Kompetenzen an sich gezogen hat. Diese Verschränkung der Zuständigkeiten hat zur Bildung zahlreicher Bund-/Länder-Gremien geführt, in denen die wichtigsten politischen Entscheidungen ausgehandelt werden. Für den Bürger ist so immer weniger nachvollziehbar, wer für eine Entscheidung letztlich verantwortlich ist. Zudem verlieren die Landesparlamente in diesem System erheblich an Einfluss. Erste Ergebnisse der Föderalismusreform sind 2006 durch eine umfassende Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten.

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Föderalismus und Subsidiarität

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung festgelegt. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufzuteilen. Im Grundgesetz werden auch die Zuständigkeiten von Bund und Ländern geregelt.

Der bundesdeutsche Föderalismus ist stufenförmig aus kleineren zu größeren Einheiten aufgebaut. Die Aufteilung der Rechte und Pflichten erfolgt über das Prinzip der Subsidiarität: Demnach sollen die staatlichen Aufgaben auf möglichst niedriger politischer Ebene – und damit möglichst bürgernah – wahrgenommen werden, d. h. nur jene Aufgaben sind der jeweils nächsthöheren Ebene zu überlassen, die über die spezifischen Interessen und Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit hinausgehen.

Durch den fortschreitenden Prozess der europäischen Integration ist die neue politische Ebene der EU hinzugekommen, wodurch neue rechtliche Regelungen der verschiedenen politischen Entscheidungsebenen gefunden werden müssen.

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