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Auslegung von Gesetzen

Auslegung von Gesetzen bedeutet zunächst nichts anderes als deren Interpretation. Die Frage der Auslegung wird wie alles richtig plastisch am konkreten Einzelfall. Als Beispiel sei hier die Vorschrift des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auszugsweise wiedergegeben:
„Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er ... eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hier weiß der Bürger nicht, wie lange er warten muss, um sich nicht strafbar zu machen. Was ist also eine „nach den Umständen angemessene Zeit“? Im gewählten Beispiel führt diese Unbestimmtheit des Begriffes der angemessenen Zeit zu einer Einzelfallrechtsprechung, die besondere Umstände des konkreten Falls berücksichtigt. Im Großen und Ganzen könnte man den Rahmen auf zwischen 30 Minuten und über einer Stunde festlegen. 30 Minuten kämen in Betracht bei kleineren Schäden, über eine Stunde wird gefordert, wenn ein Mensch getötet wurde. Letztlich muss die Rechtsprechung diese Fragen lösen, wobei sie sich der Methoden der Auslegung von Gesetzen bedienen kann.

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