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Verhältniswahl versus Mehrheitswahl

Wahlverfahren unterscheiden sich darin, wie Wählerstimmen in politische Mandate verwandelt werden. Ihre Grundformen sind die Verhältnis- und die Mehrheitswahl. Durch die Verhältniswahl wird erreicht, dass die Anteile an Wählerstimmen den Anteilen an gewonnenen Parlamentssitzen entsprechen. Mittels der Mehrheitswahl wird das Gewicht der Wählerstimmen für den siegenden Kandidaten erhöht, da die Stimmen für unterliegende Kandidaten nicht weiter berücksichtigt werden und „verloren“ gehen.
Bei der Verhältniswahl stellen die Parteien Kandidatenlisten auf, zwischen denen Wähler sich zu entscheiden haben. Demgegenüber stehen bei der Mehrheitswahl einzelne Kandidaten zur Auswahl, von denen derjenige gewählt ist, der die absolute bzw. relative Stimmenmehrheit erzielt.

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Wahlrecht und Wahlsystem in Deutschland

Wahlen sind für die Masse der Bevölkerung die einzige Form politischer Beteiligung. Nur mittels Wahlen lassen sich in Massendemokratien Interessen und Meinungen so bündeln, dass verbindliche Entscheidungen getroffen werden können.

Das Wahlsystem in Deutschland ist keine Mischung zweier Verfahren, sondern personalisierte Verhältniswahl mit zwei Eigentümlichkeiten. Zum einen schließt die Fünfprozentklausel jene Parteien aus, die bundesweit nicht mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Gewinnt eine Partei jedoch mindestens zwei Direktmandate, ist sie mit diesen vertreten. Zum anderen hat jeder Wähler zwei Stimmen: die erste für den Wahlkreiskandidaten, die zweite für die Parteiliste. Die zweite entscheidet über die Zahl der gewonnenen Mandate.

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